Archive for Juli, 2010

Das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 8/10) bestätigt seine Rapidshare-Rechtsprechung: Der Sharehoster haftet weder aus UrhG noch UWG noch als Störer für die Inhalte seiner Nutzer. Volltext hier, Analyse weiterer Rapidshare-Urteile hier.

Nach einem verlorenen Prozess in Frankreich und einem Sieg in Deutschland kann Nintendo jetzt auch in den Niederlanden Erfolge beim gerichtlichen Vorgehen gegen Händler von “R4″-Karten und Modchips vermelden. Diese Speichermedien und Chips werden für den Einsatz von raubkopierten DS-Spielen benötigt.

A propos Raubkopien: Um solche künftig weniger attraktiv zu machen, schlägt Rod Cousens von Codemasters vor, künftig auch bei Retail-Versionen von Spielen einen Teil des Contents wegzulassen, der dann über digitale Vertriebswege nachgekauft werden müsste. Mit zusätzlichem Download-Content klappt das schon, aber wir fragen uns, wer wohl den Weg zum Einzelhändler macht, wenn er einen Teil des Spiels ohnehin online beziehen muss…

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Unter der Überschrift “Missbrauch im Ferienlager” äußert sich die bayerische Justizministerin Beate Merk in einer Pressemitteilung zu den Übeln dieser Welt im Allgemeinen und zu einem bayerischen Lieblingsübel im Speziellen:

Der Weg in die Gewaltkriminalität ist nicht weit, wenn man als junger Mensch Gewalt täglich am Bildschirm übt! Mir geht es darum, solche Spiele zu verbieten, die den Spieler an grausamen und unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen beteiligen.

In welchem Egoshooter sie allerdings die sexuelle Misshandlung von Jugendlichen gefunden hat, verrät die Ministerin nicht. Und von besonderer Sachkenntnis zeugt dieses Statement auch nicht. Denn das gegenwärtige Jugendschutzsystem -und übrigens auch geltendes Strafrecht- verhindert gerade Spiele mit “grausamen und unmenschlichen Gewalttätigkeiten”.

Man kann über Einschränkung und Ausweitung, Sinn und Unsinn des Jugendmedienschutzes sicher kontrovers diskutieren – aber es sollte wenigstens der Anlass passen. Das reflexhafte Eindreschen auf Computerspiele(r) als Antwort auf Medienberichte über jeden beliebigen Akt der (Jugend-)Gewalt schadet am Ende der Sache.

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Auf dem Weg zum wichtigen Leitmedium haben Onlinespiele einen weiteren wichtigen Schritt gemacht – man schreibt jetzt Romane über sie. Auf zwei Werke dieser Gattung wollen wir kurz hinweisen:

Cory Doctorow, Autor, Blogger und Journalist, beschäftigt sich in seinem (unter einer CC-Lizenz veröffentlichten) Roman “For The Win” mit Netzwirtschaft und Goldfarmern – dafür hat er unter Anderem in Indien und China über den Alltag dieser in rechtlichen Grauzonen agierenden professionellen Spieler recherchiert. Viele Betreiber von Onlinespielen (insbesondere etwa ActivisionBlizzard, Betreiber des MMORPG-”Flaggschiffs” World of Warcraft) verbieten nämlich im Interesse einer ausgewogenen Spielerfahrung für alle Nutzer den Handel mit virtueller Währung gegen echtes Geld. Solche vertraglichen Handelsverbote sind zwar zulässig, ihre Durchsetzung (etwa mit Account-Sperrungen) aber in der Praxis schwierig.

Ebenfalls von dem realwirtschaftlichen Wert virtueller Güter (nebst digitaler Industriespionage und einem handfesten virtuellen Bankraub) handelt der dystopische Thriller “Halting State” von Charles Stross. Im Jahre 2007 erschienen, blickt der spannende Roman in eine damals nahe Zukunft, die heute teilweise schon Realität ist: Bei der Lösung des Falles spielen jedenfalls smartphone-gestützte Social Games mit Augmented-Reality-Elementen eine entscheidende Rolle. Was in vor-iPhone-Zeiten noch Utopie war, kann man mittlerweile ja immerhin in kleinem Maßstab bereits hier oder hier betrachten.

(“Halting State” erscheint im Herbst 2010 unter dem Titel “Du bist tot” auch in deutscher Sprache. Wir haben weder Rezensionsexemplare noch sonst irgend etwas dafür bekommen, dass wir das Buch hier loben. Es hat mir einfach gefallen.)

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…when I started my studio” so heißt der Titel unserer Legal Session auf der diesjährigen GDC Europe (16.-18. August in Köln).

Gemeinsam mit dem US-Spielerechtsveteran David S. Rosenbaum und einem weiteren erfahrenen Games-lawyer aus Schweden diskutiere ich über all die Dos and Dont’s in Entwicklungs- und Publishingverträgen. Harald Riegler (Geschäftsführer von Sproing und Vorstandsmitglied im G.A.M.E.) wird das Panel moderieren und für eine kontroverse Diskussion sorgen.

Hier die Session-Ankündigung-wir sehen uns zur GDC!

Session Description
Succeeding in the video and computer game industry requires more than a thorough understanding of legal and business issues. The traditional model of developing work-for-hire games for console and for retail packaged sale is no longer viable for most independent developers. And the contracts for games being developed for emerging digital platforms, such as the casual PC downloadable/MMO, iPhone/iPad, Facebook, and even the console companies’ own digital storefronts still look like the contracts of the “good old days.” And then there are the “rituals” that developers still must observe when negotiating contracts with publishers. The typical business management handbook tells you to consult with a lawyer when negotiating the “fine print” of a development contract, but doesn’t tell you “why.” A panel of games industry lawyers will answer questions from the CEO of an independent development studio and from the audience about how to negotiate agreements with publishers, how to make sure the contract conforms with your business practices and needs of your employees, and how to deal with publishers once the agreement is signed.

Takeaway
Develop a broader understanding of both the substance of the development contract and the equally important process of negotiating a development contract, especially as game development moves from a retail packaged business to a digital business; understand regional perspectives on development and publishing contracts, what to expect when competing for business with companies based in other parts of the world, and how understanding the “rituals” of negotiating with publishers in order to manage the risks inherent in publisher-drafted development agreements and thus negotiate better development and publishing deals.

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Vor einiger Zeit haben wir bereits über die gerichtliche Auseinanersetzung zwischen Arnie Schwarzenegger in seiner Rolle als Gouverneur von Kalifornien und der Entertainment Consumers Association (ESA) berichtet. Im Kern geht es um eine von Arnie Schwarzenegger initiierte Änderung des California Civil Code, wonach gewalttätige Computerspiele gekennzeichnet und nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden dürfen. Hiergegen wendet sich die ESA und sieht die Gesetzesänderung wegen einer Verletzung des “free speech-Grundsatzes” als verfassungswidrig an.

Nun beginnt die ESA dieses Gerichtsverfahren medial zu begleiten und ruft zudem die amerikanische Gamer Community zur Unterzeichnung einer Petition auf-wohl eine der ersten Petitionen der Gameslaw-Geschichte.

Entsprechend pathetisch ist der Aufruf. Mit Blick auf die anstehende Verhandlung des Gerichts führt die ESA aus:

It is no exaggeration to state that their hearing represents the single most important moment for gamers, and the pivotal issue for gaming , in the sector’s history!

Herrlich, oder? Ich würde mir dieselbe Leidenschaft von BIU und G.A.M.E bei der Begleitung der jüngsten Änderungen von JMStV & Co wünschen. Das wäre ein Fest!

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LG Hamburg: In Verfahren wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens (“Filesharing”) eines Computerspiels ist ein Streitwert von € 20.000,- anzusetzen: klick (Volltext)

ActivisionBlizzard will künftig in seinen offiziellen Foren nur noch Posts unter Klarnamen zulassen – die Community protestiert: klick

Unsere Rubrik Case Law ist um einige Urteile zum gamesrelevanten Urheber- und Wettbewerbsrecht ergänzt: klick

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Anfang des vergangenen Jahres machte ein Fall von virtuellem Diebstahl in Deutschland Schlagzeilen: Unter anderem der SPIEGEL, der STERN und Der Westen berichteten, dass die Bochumer Polizei erstmals nach dem Täter eines Onlinediebstahls fahnde. „Das ist lustig, aber auch ein bemerkenswerter Präzedenzfall in Deutschland“, schrieb der SPIEGEL: „Das Opfer ist ein Avatar, der Tatort liegt im Cyberspace.

Wohl nicht zuletzt weil die Pressestelle der Bochumer Polizei eine launige Pressemeldung zum Vorgang veröffentlicht hatte, fand der Fall solch große mediale Beachtung:

Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade

hieß es seitens der Polizei.

Gemeint sind Ausrüstungsgegenstände bei diversen Onlinespielen. Man kann sich leicht in Onlinerealitäten verlieren, doch die digitale Welt kostet etwas in der realen Welt. Wer digital etwas werden will, muss nicht nur gut spielen, sondern mit analogem Geld in seine Spielfigur investieren. So ein Avatar will gut ausgerüstet sein. Da hat ein 45-jähriger Bochumer über einen Zeitraum von zwei Jahren etwa 1000 Euro in sein Hobby investiert und seiner Figur unter anderem ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang gegönnt. Als er dann am 27.01.09, gegen 15:00 Uhr, feststellt, dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist, ist er verständlicherweise verärgert. Wer ist der dreiste Dieb? Gab es einen Serverabsturz? Gab es einen Hackerangriff? Dinge, die man als einfacher User nicht klären kann. Aber auch in der Welt diesseits des Computerbildschirms gibt es Hilfe – die Polizei. So begibt sich unser „Bestohlener“ zur nächstgelegenen Wache und trifft zum Glück auf einen Insider. Die Anzeige ist auf den Weg gebracht und nun wird im Cyberspace ermittelt.

(Quelle: Pressemeldung der Polizei Bochum).

Doch seitdem? Funkstille seitens der Ordnungshüter. Kein weiteres Update, keine weitere Pressemeldung über die Fahndungsergebnisse wurde von den Bochumer Beamten veröffentlicht. Grund genug für uns, uns nun mit der zuständigen Pressestelle in Verbindung zu setzen. War die Polizei etwa machtlos gegen den „dreisten Dieb“ gewesen? Oder gab es eine andere Erklärung für den Informationsstopp?

Die offene Antwort aus Bochum: Letzteres ist der Fall. Bei den Ermittlungen habe man gemeinsam mit dem Betroffenen versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. Und dabei wäre diesem aufgefallen, dass er selbst für die „Entreicherung“ seines Avatars verantwortlich gewesen ist. Was war geschehen? Der Spieler hatte nicht nur einen, sondern mehrere Accounts betrieben. Von einem befreundeten Mitspieler gefragt, ob er diesem nicht mit einigen virtuellen Gegenständen unter die Arme greifen könne, gab er ihm die Login-Daten für einen seiner Accounts mit der Einladung, sich einfach zu bedienen. Und da lag der Hund begraben: Statt den Zugangsdaten für einen seiner Reserveaccounts hatte er seinem Freund die für seinen bestausgestatteten Avatar gegeben. Und der Freund bediente sich nach einer solchen Einladung natürlich reichlich – der Rest der Geschichte ist Geschichte. Unspektakuläres Ende einer spektakulären „Crime Story“.

Mit Sicherheit wird dies aber nicht der letzte Fall dieser Art in Deutschland gewesen sein. Ganz im Gegenteil ist zu erwarten, dass die Polizei in Zukunft vermehrt zu ermitteln haben wird – wie auch ein aktueller Fall aus Finnland zeigt.

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Unser Blog zum Spielerecht feiert bald seinen 1-jährigen Geburtstag. Für diesen Ehrentag haben wir den Staub aus den Ecken gekehrt und unseren ersten kleinen Re-Launch hinter uns gebracht. Wir hoffen, dass Euch das neue Design gefällt.

Der neue Look wurde dem zum 1.7.2010 gestarteten neuen Markenauftritt von Osborne Clarke angepasst. Wie der (neuen) Kanzlei-Homepage sehr schnell zu entnehmen ist, konzentrieren wir uns noch mehr als bisher auf sechs Sektoren. Einer dieser Sektoren ist das “Digital Business”, in dem wir besondere Branchenexpertise und fachliches Know-How bündeln. Selbstverständlich bleibt das Spielerecht auch weiterhin einer unserer wichtigen Tätigkeitsschwerpunkte.

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Ein Jugendlicher erwirbt vom elterlichen Festnetzanschluss aus über eine 0900-Nummer in erheblichem Umfang virtuelle Währung (“Drachenmünzen”) und virtuelle Gegenstände für ein MMO, teils für sich, teils für Mitspieler in seiner Gilde. Die Telefonrechnung freilich bekommen die Eltern – und sie beläuft sich am Ende auf knapp 2.500 Euro. Die Eltern weigern sich zu zahlen, der Paymentanbieter klagt…

Das Landgericht Darmstadt (Az.: 21 S 32/09) hat nun entschieden, dass die Eltern zahlen müssen. Der Vertrag über den Erwerb der Drachenmünzen sei zwischen den Eltern als Anschlussinhaber und dem Paymentanbieter zustande gekommen, der Sohn habe seine Eltern lediglich vertreten. Gestützt hat das Gericht dieses – richtige – Ergebnis auf § 45i Abs. 4 TKG, welcher eine Haftung des Anschlussinhabers für die Kosten getätigter Anrufe (nur) dann ausschließt, wenn der Anschlussinhaber den Missbrauch seines Anschlusses oder technische Manipulationen durch Dritte nachweist. Beides war den Eltern in der skizzierten Fallkonstellation nicht gelungen.

Zunächst sei die Nutzung des Anschlusses durch den im Haushalt lebenden Sohn den Eltern zuzurechnen. Zwar hätten die Eltern die Anrufe nicht bewusst erlaubt oder geduldet, aber darin fahrlässig gehandelt, dass sie den Anschluss für abgehenden Anrufe zu 0900-Nummern nicht gesperrt hatten. Auch eine Manipulation sei nicht ersichtlich. Dafür sprächen weder die Zeiten der Anrufe, die mit dem Tagesablauf eines schulpflichtigen Jugendlichen durchaus in Einklang stünden, noch die erhebliche Menge der erworbenen virtuellen Gegenstände.

Dass bei Gamern insoweit manchmal eben andere Verhältnisse herrschen als bei deren Eltern macht das Gericht in pointierter Weise deutlich:

Es mag Erwachsenen, die nicht in das Computerspiel involviert sind und auch nicht zu dessen Zielgruppe gehören, unsinnig erscheinen, so viele Münzen zu bestellen. Das ist allerdings nur eine subjektive Einschätzung, die man nicht teilen muss. Hier kommt hinzu, dass [...] die Münzen 19 verschiedenen Spielerkonten gutgeschrieben wurden [...] und sich somit auf 19 wirkliche oder virtuelle Benutzer aufteilten.

Das Urteil im Volltext gibt es hier.

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