Archive for November, 2011

Wie das Spielenews-Portal Gamasutra vorab meldet, plant das US-amerikanische Pendant zur USK, das ESRB, ein einheitliches System der Alterskennzeichnung für digital vertriebene Mobile Games. Das Konzept, das in der kommenden Woche detailliert vorgestellt werden soll, ist in Zusammenarbeit mit dem internationalen Mobilfunk-Branchenverband CTIA entwickelt worden und soll Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit in die Alterseinstufungen der App Stores von Apple, Google und Konsorten bringen.

Bereits Mitte des Jahres hatte das ESRB ein automatisiertes Bewertungssystem vorgestellt, das insbesondere auf kleinere Downloadspiele ausgerichtet war.

Die ESRB-Einstufungen hatten in der Vergangenheit eine wichtige Rolle in den juristischen Scharmützeln um die Verschärfung von Jugendschutzvorschriften in Kalifornien und anderen Bundesstaaten der USA gespielt. Ihre Existenz, so jedenfalls die Mehrheitsmeinung des US Supreme Court, erlaube den Eltern bereits ausreichend, ihrer Erziehungsverantwortung nachzukommen.

Kritische Kommentare zu der Meldung weisen allerdings darauf hin, dass das ESRB mit der Flut neuer Prüfgegenstände überlastet sein könnte, was insbesondere für App-Entwickler zu Verzögerungen bei der Zulassung zu den verschiedenen Vertriebsportalen führen würde. Ein Dorn im Auge der Entwickler-Community ist auch weiterhin der Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Altersfreigabesysteme.

Schließlich bleibt auch abzuwarten, wie die großen Content-Distributoren selbst auf diese Ankündigung reagieren. In Südkorea, einem der wichtigsten Gaming-Märkte weltweit, hatten Google und Apple als Reaktion auf die Einführung eines gesetzlichen Altersfreigabesystems lange Zeit überhaupt keine Spiele in Android Market und App Store vertrieben. Erst nach einer deutlichen Entschärfung des Gesetzes waren Games wieder im Angebot.

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Das World Wide Web Consortium (W3C) hat gemeinsam mit Mozilla-Technikern ein Anti-Tracking-Verfahren mit dem einprägsamen Namen „DO NOT TRACK“ entwickelt, das durch Aktivierung der DO-NOT-TRACK-Funktion innerhalb der Browser-Einstellungen, dem Internetnutzer ermöglichen soll, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sein gesamtes Surfverhalten protokolliert werden darf. Technisch betrachtet beeinflusst die Aktivierung den netzarchitektonischen Datenverarbeitungsprozess, indem der Browser bei jedem Seitenaufruf durch einen http-Header ein Signal an die angefragte Webseite sendet, dass der Anwender nicht „getrackt“ werden möchte. Bisweilen mussten die Nutzer zur Verhinderung einer möglichen Erhebung und Speicherung ihrer Daten beispielsweise bestimmte Cookies auf den besuchten Webseiten deaktivieren, sich in Blacklists eintragen lassen oder einen Opt-out-Cookie setzen. Mit der DO-NOT-TRACK-Funktion hingegen muss der Nutzer künftig nur noch einmal tätig werden und den Browser entsprechend aktiveren. Gegenwärtig ist die Funktion in den Standardbrowsern Mozilla 4, Internet Explorer 9 sowie Safari 5.1 integriert.

Die tatsächliche Funktionalität des Verfahrens hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie die Webseitenbetreiber und die Werbeindustrie die Vorgabe des Anwenders umsetzen. Ohne eine Partizipation der Webseitenbetreiber und der Werbeindustrie, ist die Funktion technisch wie praktisch nutzlos. Vorstellbar ist etwa, dass bestimmte Webseiten sich gegen Nutzer mit aktiviertem DO-NOT-TRACK wehren und ihrerseits die Seite nur mit der Aufforderung an den User zugänglich machen, die DO-NOT-TRACK-Funktion zu deaktivieren. Ebenfalls schutzlos steht der User einem verdeckten Tracking gegenüber, sei es mutwillig von dritter Seite oder allein deshalb, weil eine Überprüfung der Einhaltung der Aufforderung keine personalisierten Profile zu erstellen vom User kaum überprüfbar sein dürfte. Besonders Anbietern von Analysediensten, wie Google Analytics ist die Vorstellung eines flächendeckenden DO-NOT-TRACK-Einsatzes wohl ein Dorn im Auge, sind technische Auswertungen des Online-Traffics doch ihr täglich Brot. Technisch ist auch hier sicherlich eine Lösung denkbar, die eine rein statistische Erhebung von einer personalisierten Erhebung unterscheidet, jedoch bleibt hier ein (kostspieliges) Nachrüsten nicht aus. Ob das Amerika präferierte DO-NOT-TRACK-Verfahren einer gesetzlichen Verpflichtung der Anbieter zur Umsetzung dieses Anti-Tracking-Verfahrens hierzulande umsetzbar ist, bleibt vor dem Hintergrund der eingeschränkten Verantwortlichkeit der Webseitenbetreiber abzuwarten.

Herzlichen Dank an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Alexandra Heliosch für die Mitarbeit an diesem Beitrag!


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