AG Augsburg: Strafurteil wegen „Diebstahls“ im Onlinespiel

Weil er zwei Spielern des MMO „Metin 2“  zuerst ihre Passwörter entlockt und dann ihre Avatare „halb nackt“ zurückgelassen hatte, hat das AG Augsburg vergangene Woche einen Jugendlichen zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zudem muss er den Schaden in Höhe von 1.000 Euro tragen. Das Urteil ist eine Premiere – soweit ersichtlich musste sich bisher in Deutschland niemand wegen eines solchen „virtuellen Diebstahls“ vor Gericht verantworten.

Ein „Diebstahl“ im Wortsinne des § 242 StGB lag freilich auch nicht vor. Vielmehr verurteilte das Gericht den Täter wegen Datenveränderung (§ 303a StGB). Der Presse gegenüber wurde der erkennende Richter implizit rechtspolitisch:

Virtueller Diebstahl von geldwerten Vorteilen ist gesetzlich noch nicht geregelt

Das Wörtchen „noch“ lässt aufhorchen. Bis zu einer etwaigen Gesetzesänderung zeigt aber dieses Urteil, dass auch das geltende Strafrecht viele Vorgänge in Onlinespielen durchaus erfassen kann. Einem Fremden seine Zugangsdaten oder Passwörter mitzuteilen ist unabhängig davon aber noch nie eine gute Idee gewesen…


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