Ein Volk von Raubkopierern? Gedanken zum Welttag des Geistigen Eigentums

Pünktlich zum heutigen Welttag des Geistigen Eigentums sind gleich zwei Studien bekannt geworden, wonach es die Deutschen gerade im Bereich Software mit dem Urheberrecht eher nicht so genau nehmen:

  • Eine Emnid-Umfrage für Microsoft ergab, dass 16% der Nutzer schon einmal Computerprogramme für Freunde vervielfältigt haben. Auch wenn die Umfrage anonym durchgeführt wurde, dürfte es insoweit aber noch eine nicht zu vernachlässigende Dunkelziffer geben…
  • Nach einer ARIS-Umfrage für den Branchenverband Bitkom hält sogar ein Viertel der Befragten illegale Kopien für akzeptabel – eine Strafverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen befürworten 63%.


Bemerkenswert an der Emnid-Umfrage ist, dass eine große Mehrheit (86%) der „geständigen“ Kopierer dabei kein schlechtes Gewissen hatte, ein etwa gleich großer Prozentsatz (85%) allerdings sehr wohl Einwände gegen die unerlaubte Übernahme von anderen Werken, wie etwa Blog-Beiträgen hätte.

Bei der Vervielfältigung von Software und anderen Werken wird also mit zweierlei Maß gemessen. Das hat durchaus seine im UrhG verankerte Berechtigung – allerdings eher in umgekehrter Richtung: Während Filme und Musikstücke unter bestimmten Voraussetzungen für private Zwecke kopiert und in begrenztem Umfang auch innerhalb des engen Freundes- und Familienkreises weitergegeben werden dürfen (sog. „Privatkopie“ nach § 53 UrhG), sind bei Computersoftware nach § 69d Abs. 2 UrhG nur Sicherungskopien zulässig, die gerade nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und ausschließlich dazu dienen, bei Ausfall des Originaldatenträgers ein Reserveexemplar zur Hand zu haben.

Angesichts dieser Befunde verwundert es kaum, wenn Softwareunternehmen zu immer aufwendigeren Mitteln greifen, um unerlaubte Kopien zu verhindern. Das viel kritisierte Kopierschutzprogramm von Ubisoft, das eine ständige Internetverbindung erfordert, ist allerdings nur Wochen nach seiner pannenbehafteten Einführung (wir berichteten) bereits geknackt worden.

Auch das ist übrigens illegal – es drohen, wie beim unerlaubten Kopieren selbst, kostenpflichtige Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und auch strafrechtliche Konsequenzen. Bei gewerblichem Handeln kann das unerlaubte Kopieren mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren und die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren geahndet werden (§§ 106, 108a, 108b UrhG). Für die privat erstellte Raubkopie ist immer noch ein Straßmaß von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.


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3 Antworten zu „Ein Volk von Raubkopierern? Gedanken zum Welttag des Geistigen Eigentums“

  1. Avatar von Janosch
    Janosch

    Ich finde, es gibt auch einen gewissen Unterschied zwischen einer weitergegebenen Raubkopie und der angesprochenen Übernahme von anderen Werken, wie etwa Blog-Beiträgen. Bei letzteren werden diese nämlich als eigenes Werk verbreitet, evtl. wrd mit diesem kopierten Werk sogar Geld für die eigene Kasse verdient.
    Dieser Unterschied führt vermutlich dazu, dass so viele bekennende Raubkopierer kein schlechtes Gewissen haben und dennoch Einwände gegen die anderen Formen haben.

    Abschließend will ich erwähnen, dass ich sehr schade finde, dass durch die Kopierschutzmaßnahmen der letzten Zeit die Raubkopien immer mehr einen Mehrwert gegenüber legitim erworbenen Spielen haben. Die Maßnahmen schädigen immer mehr die User Experience und machen eine Raubkopie attraktiver. Bald kauf ich mir Originale und installiere aber gecrackte Version, damit ich die ganzen Schikanen umgehen kann. Traurig!

  2. Avatar von Jo
    Jo

    Gerade was Raubkopien bei Musik angeht, bin ich der Meinung, dass das niemandem schadet. Warum?
    1. Die, die dabei wirklich Geld verlieren könnten, sind die Plattenfirmen und die bezahlen das aus der Portokasse…
    2. Musiker machen die größten Einnahmen durch Konzerte, deshalb ist es eher noch ein Vorteil, dass durch Filesharing ihre Musik weiter verbreitet wird, sodass Leute auf sie aufmerksam werden und evtl ihre Konzerte besuchen.

    Bei Filmen ist es ähnlich, der Hauptgrund ist für mich allerdings, dass ich nicht 3 Jahre warten will, bis der Erwerb eines Mediums einen adäquaten Preis hat…

  3. Avatar von Felix
    Felix

    Sie scheinen zu den 86% ohne schlechtes Gewissen zu gehören. Das Raubkopieren ist aber rechtswidrig und sogar strafbar, ganz unabhängig davon, wie hoch der finanzielle Schaden für die Rechteinhaber ist (Dass nämlich ein Schaden entsteht, davon gehen Sie selbst aus – wenn er sich Ihrer Ansicht nach auch im Rahmen der Portokasse hält).

    Für Ihren lokalen Supermarkt ist der Diebstahl eines Päckchens Kaugummi sicher auch nicht existenzbedrohend – es ist und bleibt aber eine Straftat.

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