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Ähnlich wie die USK in Deutschland bewertet in den USA das Entertainment Software Rating Board (“ESRB”) die Inhalte von Computerspielen. Das ESRB bewertet die Eignung von Computerspielen für Kinder und Jugendliche und gibt entsprechende Altersempfehlungen. Darüber hinaus weist das ESRB mit Hilfe diverser Symbole auf besonders prägende Inhalte des Spiels hin. Die jeweilige Altersempfehlung (sog. Rating Symbol) findet sich auf der Vorderseite eines jeden Computerspiels. Die Beschreibung bestimmter, besonders prägender Spieleinhalte erfolgt auf der Spielrückseite durch Anbringung der diversen Content-Logos (sog. Content Descriptors).

Besonders wichtig sind die Rating Summaries, welche nach den Statuten des ESRB sein sollen “a supplementary source of information which explain in objective terms the context and relevant content that factored into a game’s ESRB rating assignment.”

Dem ESRB lag kürzlich das PSP-Spiel “Dead or Alive:Paradise” zur Bewertung vor. Die Zusammenfassung der Spielbewertung fiel dann jedoch wenig objektiv aus:

This is a video game in which users watch grown women dressed in G-string bikinis jiggle their breasts while on a two-week vacation. Women’s breasts and butts will sway while playing volleyball, while hopping across cushions, while pole dancing, while posing on the ground, by the pool, on the beach, in front of the camera.

There are other activities: Users can gamble inside a casino to win credits for shopping; they can purchase bathing suits, sunglasses, hats, clothing at an island shop; they can “gift” these items to eight other women in hopes of winning their friendship, in hopes of playing more volleyball.

And as relationships blossom from the gift-giving and volleyball, users may get closer to the women, having earned their trust and confidence: users will then be prompted to zoom-in on their friends’ nearly-naked bodies, snap dozens of photos, and view them in the hotel later that night.

Parents and consumers should know that the game contains a fair amount of “cheesy,” and at times, creepy voyeurism—especially when users have complete rotate-pan-zoom control; but the game also contains bizarre, misguided notions of what women really want (if given two weeks, paid vacation, island resort)—Paradise cannot mean straddling felled tree trunks in dental-floss thongs.”

Diese Veröffentlichung rief einige Verwunderung hervor und so beeilte sich das ESRB gestern, diese Zusammenfassung wieder offline zu nehmen und durch eine neue -dann in der Tat sehr formal objektive- Bewertung zu ersetzen.

Das deutsche Jugendschutzrecht gilt (nicht zu Unrecht) als besonders streng, wohingegen man den Ländern des angloamerikanischen Raums jedenfalls was Gewaltdarstellungen anbelangt oft eine eher großzügige Haltung unterstellt. Um so überraschender kann daher in diesen Tagen der Blick nach Down Under sein.

Im Bereich der Freigabe von Onlinespiele klafft in etlichen Rechtsordnungen eine Lücke, weil traditionelle (Selbst-)Kontrollinstanzen nicht zuständig sind. Eine Ausweitung ihrer Kompetenzen forderten jüngst verschiedene Organisationen – neben dem privatwirtschaftlichen ESRB (dem es wohl auch auf die Erzielung von Gebühren ankommen dürfte) hat nun auch die staatliche Kontrollinstanz in Australien, das Classification Board, eine Erstreckung ihrer Zuständigkeit auf online vertriebene Spiele, insbesondere für iPhone-Apps gefordert.

Soweit Spiele nach australischem Recht eine Freigabe benötigen (d.h. soweit sie auf physischen Datenträgern angeboten werden), gilt eine weitere Besonderheit: Die Freigabestufe R 18+ ist Filmen vorbehalten. Computerspiele dagegen dürfen nur vertrieben werden, wenn sie harmlos genug für die Freigabe MA 15+ sind. Diese Regelung führt immer wieder dazu, dass Spiele für den australischen Markt stärker geschnitten werden müssen als für den europäischen.