Die Buttonlösung – ein Conversion Rate Killer für MMOs?

Die Bundesregierung reagiert auf das nach wie vor um sich greifende Abofallen-Unwesen. Nach dem nunmehr offiziell vorgestellte Referentenentwurf für einen geänderten Online-Verbraucherschutz wird das ohnehin schon komplexe deutsche E-Commerce-Recht weiter verkompliziert. Dies kann weitreichende Auswirkungen für Onlinespieleanbieter haben.

Die Bundesregierung beabsichtigt die Einführung der  so genannten „Buttonlösung“. Hiernach soll ein online abgeschlossener entgeltlicher Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nichtig(!) sein, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Vertrages nicht in deutlich hervorgehobener Form über

a) den vom Unternehmer bestimmten Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung […]

b) die gegebenenfalls anfallenden Liefer- oder Versandkosten und

c) die Mindestlaufzeit und eine automatische Verlängerung des Vertrags […]

informiert wurde und dies durch Betätigung einer gesonderten Schaltfläche (daher „Buttonlösung“) quittiert hat.

Deutliche Verschärfung

Der neue § 312e Abs. 2 BGB-E bedeutet in zweierlei Hinsicht eine Verschärfung der geltenden Rechtslage. Zwar sind die Preise für Waren und Dienstleistungen auch nach geltendem Recht (nämlich nach den Vorschriften der PAngV) anzugeben. Auch über die sonstigen Vertragsbedingungen wie Mindestlaufzeiten muss auch jetzt schon – in Textform! – informiert werden, § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 2 Abs. 1 EGBGB.

Doch nach der „Buttonlösung“ muss der Verbraucher anders als bisher einen gesonderten auffälligen Hinweis erhalten und gesondert quittieren.

Außerdem verschärft sich die Rechtsfolge: War bisher im Verhältnis zum Verbraucher die Konsequenz eines Verstoßes gegen die genannten Vorschriften allenfalls die verlängerte (und in manchen Fällen unbegrenzte) Widerruflichkeit, so ist der Vertrag nach dem neuen Entwurf bei fehlender oder falscher Implementierung der Buttonlösung von vorne herein nichtig.

Bedeutung für MMOs?

Der Text des Entwurfs spricht – wie der bisherige § 312e BGB – von Waren und Dienstleistungen und zielt dabei insbesondere auf Abonnementverträge, wie sie auch bei vielen kostenpflichtigen MMOs von World of Warcraft bis Lego Universe abgeschlossen werden. Die Gesetzesbegründung spricht jedenfalls von einer Geltung für alle denkbaren Verträge:

Der Gegenstand der Verträge ist nicht beschränkt, sodass Verträge über Waren und jegliche Dienstleistungen, einschließlich Verträge über Finanzdienstleitungen [sic!], erfasst sind. Ebenso fallen Verträge, die über eBay oder vergleichbare Internetauktionsplattformen geschlossen werden, in den Anwendungsbereich des Absatzes 2.

Obwohl der Gesetzentwurf erklärtermaßen vor allem den Schutz der Verbraucher vor Abofallen bezweckt, sollen die neuen Verpflichtungen auch für insoweit unverdächtige Transaktionen wie die Bestellung einzelner Waren im Internet gelten, bei denen eine vergleichbare Gefährdungslage gerade nicht besteht. Man wird folglich auch den Verkauf von Items im Rahmen von free-to-play-Onlinespielen nicht aus dem Anwendungsbereich ausnehmen können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man diese als Übertragung von „Quasi-Sachen“, Nutzungsrechten oder dienstähnliche Ergebnisse der Tätigkeit eines Spielebetreibers sehen möchte.

Der Wortlaut des Entwurfs bietet auch keinen Aufhänger für eine Einschränkung der Button-Pflicht, wenn innerhalb einer bestehenden (Rahmen-)Vertragsbeziehung einzelne Zusatzvereinbarungen geschlossen werden, wie das beim Verkauf einzelner Items an registrierte Spieler der Fall ist.

Keine Anwendung findet die Neuregelung allerdings wegen der Beschränkung auf B2C-Geschäfte bei Transaktionen zwischen einzelnen Spielern, die beide nicht gewerblich mit virtuellen Items handeln.

Fazit

Ein Verstoß gegen die Button-Pflicht hätte nicht nur die Konsequenz, dass Verträge nichtig sein könnten und unter Umständen schwierige Rechtsprobleme bei der Rückabwicklung aufträten. Auch Wettbewerber und Verbraucherschützer könnten Verstöße kostenträchtig abmahnen. Auch wenn dies eine zusätzliche Hürde für den Vertragsschluss darstellt und für die Conversion Rate nicht vorteilhaft ist: Sollte der Entwurf in seiner derzeitigen Gestalt Gesetz werden, müssen MMO-Anbieter ihre Registrierungsprozesse und/oder Item-Shops anpassen.

Wir beobachten die Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses weiter und werden berichten.


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