Ein seltenes Vergnügen: USK-Appellationsverfahren zu “Killing Floor 2”

Die Beliebtheit postapokalyptischer Szenarien aus dem Horrorgenre zeigt sich nicht nur an der ungebrochenen Popularität von Serien wie „The Walking Dead“, sondern in den letzten Jahren auch verstärkt im Games-Bereich. Bei deutschen Jugendschützern hat dieses Genre jedoch einen schweren Stand. So war etwa das einzige im Jahr 2015 indizierte Spiel ein Zombie-Epos. Nunmehr musste mit Killing Floor 2 zum zweiten Mal in der Geschichte der USK ein Genrevertreter aufgrund der Appellation einer obersten Landesjugendbehörde alle drei Instanzen der USK durchlaufen – mit überraschendem Ergebnis.

Hintergrund

Die Prüfung von Computerspielen erfolgt bei der USK in einem bis zu drei Instanzen umfassenden Verfahren: So kann zunächst gegen die Entscheidung eines Prüfungs-ausschusses sowohl von Seiten des Publishers als auch der obersten Landesjugendbehörden Berufung eingelegt werden. Gegen die Berufungsentscheidung ist wiederum eine sogenannte Appellation möglich. Im Appellationsverfahren können die obersten Landesjugendbehörden oder einer der in der USK beteiligten Verbände (nicht der ursprüngliche Antragsteller selbst) eine erneute Prüfung verlangen.

Die Länder hatten bislang erst ein einziges Appellationsverfahren angestoßen: Im Jahr 2010 legte das bayerische Sozialministerium Appellation gegen die Alterskennzeichnung des Spiels „Dead Space 2“ ein, blieb in diesem Bestreben aber letztlich erfolglos (wir berichteten).

Verlauf des Verfahrens

Das Spiel „Killing Floor 2“ hatte der USK im September 2016 zum ersten Mal vorgelegen und im Regelausschuss einstimmig kein Alterskennzeichen erhalten. Nach Auffassung des Prüfgremiums sei das Spiel über das genretypische Maß hinaus gewaltgeprägt und enthalte selbstzweckhafte und detaillierte Gewalthandlungen. Gegen diese Entscheidung war der Anbieter in Berufung gegangen. Der Berufungsausschuss entschied mehrheitlich auf Erteilung des Kennzeichens „keine Jugendfreigabe“. Hiergegen legte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Brandenburg Appellation bei der USK ein.

Die Argumente

Die Appellationsführerin meinte, dass eine von dem Titel ausgehende Jugendgefährdung jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könnte, und stützte ihre Appellation insbesondere auf die vermeintlich selbstzweckhaften Gewaltdarstellungen gegen menschenähnliche Spielfiguren und das vermeintliche Fehlen distanzierender Elemente in dem Spiel. So seien taktische Vorgehensweisen kaum im Spiel vorhanden, die deutlich visualisierten Gewaltdarstellungen ausschließlich gegen (auch bereits ausgeschaltete) Figuren mit eindeutig menschlichen Merkmalen gerichtet. Zudem sei die Spielwelt gerade realen Plätzen und Räumen nachempfunden, die einen sehr intensiven Realitätsbezug vermitteln würden.

Allerdings ist die „Menschenähnlichkeit“ in Bezug auf Figuren in einem Computerspiel ein restriktiv auszulegender Rechtsbegriff, der auf die meisten Gegnerfiguren bei Killing Floor 2 aufgrund ihrer konkreten Gestaltung gerade nicht zutrifft. Gegen eine Jugendgefährdung spricht ferner der Umstand, dass aufgrund von Zeit- und Handlungsdruck auch in den immer wieder auftretenden gewaltfreien Zwischenphasen kaum eine Möglichkeit besteht, sich mit besiegten Gegnerfiguren näher zu befassen.

Außerdem erfordert das Spiel durchaus taktisches Vorgehen, was insbesondere der Multiplayermodus sehr deutlich macht. Da Vorläuferversionen des Spiels bereits seit einiger Zeit bei Steam erhältlich waren, konnte der Publisher auch anhand von Nutzungsstatistiken aufzeigen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Spieler das Spiel zumindest auch im Multiplayermodus spielt und damit die vielfältigen taktischen Möglichkeiten intensiv nutzt, die im Einzelspielermodus weniger große Bedeutung haben.

Die Entscheidung

Nach eingehender Prüfung des Spiels, bei der insbesondere auch die Präsentation des Multiplayer-Modus breiten Raum einnahm, wies der Appellationsausschuss das Begehren aus Brandenburg deutlich – nämlich einstimmig – zurück und entschied somit in letzter Instanz für die Kennzeichnung des Spiels.

Entgegen der Auffassung des appellationsführenden Ministeriums betont der Ausschuss in seiner Entscheidung die Fokussierung des Spiels auf Teamplay-Elemente, welche insbesondere im Multiplayermodus als elementarer Spielkomponente die Wirkungsmacht der gewalthaltigen Darstellungen stark reduziere. Weiterhin führt der Jugendentscheid aus, dass sich die Darstellungen im Spiel gerade innerhalb genretypischer Grenzen halten würden. Dabei seien Art und Drastik der Darstellung auch bei der detailgenauen Grafik des Spiels für das Horror-Genre typisch. Insbesondere sieht der Ausschuss keine Menschenähnlichkeit der gegnerischen Spielfiguren, da für dessen Bestimmung nicht allein auf die äußere Form der Figuren, sondern gerade auch das Verhalten sowie Vorhandensein von Emotionen abgestellt werden müsse.

Auch das Gesamtsetting weise lediglich kulissenhafte Bezüge zu realitätsnahen Handlungsorten auf, sodass das Prüfungsgremium im Konsens feststellen konnte, dass die Verortung des Spiels in einem Horror-Survival-Setting keinen Bezug zur Lebenswelt Jugendlicher vermittelt.

Fazit

Für den Publisher besteht mit der Entscheidung Sicherheit: Mit der Kennzeichnung kann „Killing Floor 2“ nun endlich auch in Deutschland ohne die Gefahr einer Indizierung vertrieben werden – es ist seit dem 18. November im Handel erhältlich.

Aber auch darüber hinaus ist diese Entscheidung ein Signal für die weitere Entwicklung der jugendschutzrechtlichen Beurteilungspraxis. Insbesondere macht sie deutlich, dass bei der Prüfung auf Gewaltdarstellungen relativierende Aspekte auch die taktischen Elemente von Multiplayer-Modi stärker als bisher berücksichtigt werden müssen.

Wir danken unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Benjamin Dankert für die Mitarbeit an diesem Beitrag. Disclosure: Wir haben den Publisher im Berufungs- und Appellationsverfahren bei der USK vertreten.


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Kommentare

5 Antworten zu „Ein seltenes Vergnügen: USK-Appellationsverfahren zu “Killing Floor 2”“

  1. Avatar von Butch Brown
    Butch Brown

    „Die Länder hatten bislang erst ein einziges Appellationsverfahren angestoßen: Im Jahr 2010 legte das bayerische Sozialministerium Appellation gegen die Alterskennzeichnung des Spiels „Dead Space 2“ ein“

    das stimmt doch nicht?!

    http://www.golem.de/news/metal-gear-rising-revengeance-im-dritten-anlauf-durch-die-usk-1301-97041.html

    in den usk jahresbilanzen, wurden auch des oeffteren appelationsverfahren erwaehnt, auch wenn leider keine titel genannt werden (deutsche zensurtransparenz eben)

  2. Avatar von Felix Hilgert

    Doch, das stimmt.

    Appellation einlegen können einerseits die Länder, andererseits die Verbände die die USK tragen (also BIU und GAME).

    Die Länder haben es bei Killing Floor 2 erst zum zweiten Mal versucht. Die Verbände haben dagegen in der Tat schon mehrfach – erfolgreich – Appellation eingelegt.

  3. Avatar von Butch Brown
    Butch Brown

    danke fuer die schnelle antwort. ich wusste nicht das da getrennt wird. war nur verwundert, da ich bereits oft von dreimaliger pruefung gehoert hab.

    ich haette noch eine frage, falls erlaubt:
    habe ich ein anrecht nach dem informationsfreiheitsgesetz bei der usk alle titel zu erfragen die drei pruefungen durchlaufen mussten? waere sehr interessant alle zu wissen. wird ja leider nicht immer berichtet.

  4. Avatar von Felix Hilgert

    Anders als die BPjM ist die USK schon mal keine Bundesbehörde, daher greift das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht.

    (Exkurs: Und auch die BPjM muss nicht alles offenlegen was sie hat – siehe hier: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/service,did=226202.html)

    Ich würde bei Interesse aber einfach fragen, vielleicht kann Dir die USK dazu „einfach so“ Auskunft geben.

  5. Avatar von Butch Brown
    Butch Brown

    vielen dank fuer die auskunft, ich werde es mal versuchen.

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