Europäischer Gerichtshof stärkt den privaten Sportwettenmarkt

Am 4. Februar 2016 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das deutsche Sportwettenmonopol nicht mit Europäischem Recht vereinbar ist und dass daher Strafverfolgungsbehörden Sportwettenvermittler nicht verfolgen dürfen, solange Wetten an in der EU lizenzierte Sportwettenanbieter vermittelt werden (EuGH, RS C‑336/14).
Die Entscheidung erging in einem Vorlageverfahren, das vom Amtsgericht Sonthofen angestoßen wurde. Das Amtsgericht hatte in einem Strafverfahren über eine Vermittlerin von Sportwetten zu urteilen, die Sportwetten an einen Anbieter ohne deutsche Genehmigung vermittelte. Es legte dem EuGH den Fall vor. Mit der vorliegenden Entscheidung geht der EuGH nun über Urteile einiger deutscher Gerichte zu vergleichbaren Fällen hinaus.

Nach den Entscheidungen einiger deutscher Gerichte ist das Vermitteln von Sportwetten auch an Anbieter möglich, die keine deutsche Genehmigung besaßen (eine solche Genehmigung kann derzeit aufgrund der gerichtlich ausgesetzten Genehmigungsvergabe ohnehin nicht erlangt werden), allerdings nur dann, wenn das Angebot die strengen deutschen Regelungen zu Sportwetten erfüllt.

Mit dem jetzt vorliegenden Urteil hat der EuGH entschieden, dass es ausreicht, wenn sich der Anbieter auf eine Lizenz eines EU-Mitgliedstaates stützt. Auch wenn das Gericht diese Folge nicht explizit nennt, spricht einiges dafür, dass damit nicht mehr die derzeitigen strengen deutschen Regelungen zu Sportwetten maßgeblich sind, sondern, dass es genügt, wenn sich der Anbieter an die ausländischen Regelungen der jeweiligen EU-Lizenz hält, die in den meisten Fällen weniger streng sind als das deutsche Regelwerk.
Experten gehen davon aus, dass nun die EU-Kommission ein bereits vorbereitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Sportwettenmonopols einleiten wird, welches bereits vorbereitet wurde.

Einige Politiker erwägen nun, einen erneuten Anlauf zu unternehmen, den Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen. Eigentlich war schon letztes Jahr beabsichtigt, 20 ausgewählten Anbietern eine Sportwettenlizenz zu erteilen. Aufgrund vorhersehbarer rechtlicher Schritte der im Genehmigungsverfahren unterlegenen Bewerber wurde das Verfahren allerdings gerichtlich gestoppt. Als Folge besitzt derzeit keiner der auf dem deutschen Sportwettenmarkt tätigen Anbieter eine deutsche Lizenz.

Es bleibt abzuwarten, wie die deutsche Rechtsprechung auf die Entscheidung des EuGH reagieren wird. Doch auch unabhängig von den nationalen Gerichten stärkt dieses Urteil die Position der privaten Sportwettenanbieter.


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