„Freispruch“ vor dem BVerwG: Bundesliga-Manager-Spiel ist kein verbotenes Glücksspiel

Das Bundesverwaltungsgericht hat letztinstanzlich entschieden, dass es sich bei dem Bundesliga-Manager-Spiel „Super-Manager“ nicht um ein verbotenes Glücksspiel handelt (Urteil vom 16.10.2013, Az. 8 C 21.12, beck-Meldung). Es hat sich damit der Bewertung des VGH Mannheim angeschlossen, wonach die Kosten für die Teilnahme am Spiel (in Höhe von EUR 7,99) im rechtlichen Sinn kein „Einsatz“, sondern nur eine Art „Eintritt“ zu der eigentlichen Glücksspielveranstaltung seien.

Die Abgrenzung zwischen diesen Begriffen kann in der Tat spitzfindig wirken, doch weist das BVerwG zutreffend darauf hin, dass mit der Zahlung selbst noch nicht die Gewinnchance entstehe – hierfür musste zunächst innerhalb des Spiels ein Team zusammengestellt werden – und sich außerdem die Gewinne nicht aus den Entgelten der Teilnehmer zusammensetzten. Schließlich sei es anders als bei klassischen Glücksspielen auch nicht möglich, im Verlauf des Spiels anfallende Verluste durch Zuschießen weiterer Einsätze auszugleichen.

Diese Lage hielt das BVerwG für weniger (sucht-)gefährlich als das Spielen etwa im Casino, und erteilte der vom VGH München vertretenen weitergehenden Auslegung des Begriffs des „Einsatzes“ damit eine Absage.

Mit der Frage, ob bei dem Spiel auch wirklich hauptsächlich der Zufall und nicht das Fußballwissen der Teilnehmer über Sieg oder Niederlage entscheidet, musste sich das Gericht streng genommen nicht mehr befassen, da es ohne den Einsatz auf die Abgrenzung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspiel nicht ankam. Möglicherweise lassen sich der vollständigen Urteilsbegründung aber dennoch einige Hinweise auf die Einschätzung des Gerichts in dieser Sache entnehmen.

Für die Spielbranche bedeutet das Urteil ein Stück zusätzliche Rechtssicherheit. Jedenfalls wenn sich Preisgelder (oder Sachpreise) nicht aus den Teilnahmekosten finanzieren, lassen sich bei geeigneter Spielgestaltung Preise nunmehr auch im Rahmen solcher Onlinespiele ausloben, bei denen wahrlich das Glück und nicht das Können der Spieler letztendlich über den Ausgang entscheiden.


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