[update] Das mögliche Ende der Panoramafreiheit (und was es für Computerspiele bedeutet)

Wir konnten es erst auch nicht glauben, aber es ist kein Hoax: Der Rechtsausschuss im EU-Parlament hat ein Papier beschlossen, das die EU-Kommission dazu auffordert, bei der anstehenden EU-weiten Reform des Urheberrechts die Panoramafreiheit deutlich einzuschränken. Ein solcher Schritt hätte deutliche negative Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten von Spieleentwicklern und auf den Realismusgrad von Spielen. [update 9. Juli 2015: Zwar kein Hoax, aber trotzdem falscher Alarm: Digitalkommissar Oettinger twittert, da gäbe es ein „Missverständnis“, und „Einschränkung Panoramafreiheit … kommt nicht“.]

Was heißt „Panoramafreiheit“?

In den meisten EU-Staaten, darunter etwa Deutschland, Großbritannien, Spanien und Polen, dürfen Abbildungen öffentlicher Straßen und Plätze unter bestimmten Voraussetzungen frei verbreitet werden, auch wenn darauf urheberrechtlich geschützte Werke Dritter zu sehen sind – neben Skulpturen und öffentlich ausgestellten Bildern betrifft das insbesondere auch markante Gebäude selbst, die als Werke der Architektur dem Urheberschutz unterliegen.

Auf diese Panoramafreiheit können und müssen sich auch Entwickler von Computerspielen berufen, wenn sie in einem Spiel reale Umgebungen nachempfinden möchten, beispielsweise in einem Sportspiel Fußballer vor der Allianz Arena positionieren oder einen Schusswechsel in real existierenden Straßenschluchten stattfinden lassen wollen.

Geplante Reform der Panoramafreiheit

Allerdings unterscheidet sich die Rechtslage insoweit innerhalb der EU erheblich. In etlichen Mitgliedsstaaten, allen voran Frankreich und Italien, gibt es überhaupt keine Panoramafreiheit. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments möchte nunmehr bei einer Novellierung der Infosoc-Richtlinie (Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft) darauf hinwirken, dass urheberrechtlich geschützte Werke als Teil solcher Panoramen ohne Lizenz der jeweiligen Urheber nur noch für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen. Eine solche differenzierende Regelung gibt es in Europa derzeit etwa in den Staaten des Baltikums, in Rumänien und Bulgarien.

Mögliche Auswirkungen

Diese Änderung hätte tiefgreifende Auswirkungen auf die Tätigkeit von Künstlern und Entwicklern. Real existierende Orte dürften sie vielfach nicht mehr abbilden, ohne zuvor von einer Vielzahl von Rechteinhabern entsprechende Lizenzen eingeholt zu haben. Gefragt werden müsste ja nicht nur der eine oder andere Architekt, sondern möglicherweise auch der Bildhauer, der ein Fassadenrelief geschaffen hat, und nicht zuletzt der Straßenkünstler, der darauf ein Graffiti platziert hat. Wird statt eines kleinen Gebäudeensembles ein ganzer Straßenzug gezeigt, wird der Aufwand vollends unüberschaubar. In der Praxis wird eine ordnungsemäße Lizensierung daher gar nicht möglich sein. Sollte der Vorschlag so Gesetz werden, dürften viele Medienproduktionen ein Stück gesichtsloser werden.

Je nachdem, wie der Begriff der kommerziellen Nutzung im kommenden EU-Urheberrecht definiert wäre, müssten sich aber auch Privatpersonen möglicherweise erheblich umstellen. In Deutschland wird etwa der kommerzielle Charakter einer Website derzeit schon dann bejaht, wenn dort Werbung geschaltet wird. Kommt die Einschränkung der Panoramafreiheit, und setzt sich auch eine entsprechend strenge Definition des Begriffs der kommerziellen Nutzung durch, dürfte das z.B. auch private Reiseblogger treffen.  Sogar die Verwendung von Selfies vor zeitgenössischen Kunstwerken als Social-Media-Profilbilder könnte problematisch werden – jedenfalls bei Selbständigen und Freiberuflern, die ihre Profile auch zur Akquise nutzen.

Noch ist über den Vorschlag nicht endgültig entschieden. Am 9. Juli stimmt das EU-Parlament über die Vorschläge des Rechtsausschusses und legt damit seine politische Position zur geplanten Reform fest. Erst gegen Ende 2015 wird dann ein konkreter Reformvorschlag der EU-Kommission erwartet. Wir werden berichten.


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