Kurz gemeldet: Datenschutzbeauftragte halten Social Plugins für rechtswidrig
5.10.2011 • Von Judith Nink unter Compliance, Datenschutz, Legal Know-How
Die bereits zuvor in diesem Blog dargestellte Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit von Social-Plugins geht in die nächste Runde und nun bildet sich eine einheitliche Meinung der staatlichen Datenschützer aus:
Im Rahmen der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten haben die Datenschützer Ende September festgestellt, dass die Einbindung sogenannter Social-Plugins, wie von Facebook, Google+, Twitter und anderen Plattformbetreibern, in die Webseiten deutscher Anbieter ohne hinreichende Information der User und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten ist die “aktuelle von Social-Plugin-Anbietern vorgesehene Funktionsweise [...] unzulässig, wenn bereits durch den Besuch einer Webseite und auch ohne Klick auf beispielsweise den „Gefällt-mir“-Knopf eine Übermittlung von Nutzendendaten in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der entsprechenden Plattform registriert sind.”
Empfehlungen für Webseitenanbieter zur rechtskonformen Nutzung von Social-Plugins geben die Datenschützer nicht. Stattdessen fordern sie lediglich Anbieter sozialer Netzwerke auf, bereits in den vergangenen Jahren formulierte Datenschutzstandards umzusetzen.
3 Antworten zum Artikel “Kurz gemeldet: Datenschutzbeauftragte halten Social Plugins für rechtswidrig”
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[...] der Endlosdebatte um die Zulässigkeit von Social PlugIns (wir berichteten hier und hier) eskaliert der Streit. Wie die Lübecker Nachrichten heute berichten hat der [...]



Gibt es einen Grund, dass hier im Blog zwar Google+ und Twitter eingebunden sind, Facebook jedoch (auch über das vorgestellte Heise-2-Klick-Plugin) nicht?
Ja, das hat einen technischen Grund – wir arbeiten noch daran, das Template des Blogs so anzupassen, dass Google+ und Twitter eine 1-Klick-Lösung bleiben und nur Facebook mit der 2-Klick-Lösung implementiert wird. Das scheint schwieriger zu sein als man auf den ersten Blick vermuten würde.