Lacey = Lindsay? Computerspielfiguren mit realem Vorbild

Ob Lindsay Lohan oder Manuel Noriega, Kurt Cobain oder Oliver Kahn – eine berühmte Persönlichkeit verhilft einem Computerspiel zu mehr Realismus und einer größeren Popularität, und das längst nicht mehr nur bei Sportspielen, die schon lange ganz reale Vorbilder simulieren. Nicht immer sind die Abgebildeten einverstanden, was aktuell in den USA gleich zu mehreren Rechtsstreitigkeiten geführt hat. Auch aus Deutschland gibt es solche Fälle. Darf man also einen Promi einfach so zur Spielfigur machen?

Ohne eine entsprechende Lizenz grundsätzlich nicht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt in Deutschland auch die allerprominentesten Sportler dagegen, dass Merkmale ihrer Persönlichkeit gegen ihren Willen kommerzialisiert werden. Hinzu kommt das Recht am eigenen Bild nach §§ 22, 23 KUG.

Sollen in einem Fußballspiel die Originalmannschaften auflaufen, muss der Publisher sich die entsprechenden Lizenzen sichern – so haben es etwa das LG und das OLG Hamburg (mit leicht skurriler Begründung) schon vor einigen Jahren entschieden. Dieser Ansicht hat sich auch das LG Frankfurt angeschlossen.

In den USA gibt es für solche Fälle sogar ein eigenes Recht (right of publicity), das von seiner Konzeption her stärker als das deutsche Persönlichkeitsrecht auf eine kommerzielle Vermarktung der eigenen Bekanntheit ausgerichtet ist, und etwa auch den Einsatz von look-alikes erfassen kann. So überrascht es nicht, dass dort aktuell gleich zwei Prominente (die trotz völlig unterschiedlicher Betätigungsfelder durchaus beide mit wechselvollen Lebensläufen aufwarten können) rechtlich gegen ihre Verwendung in Computerspielen vorgehen.

Der ehemalige panamaische Diktator Manuel Noriega, der gerade eine Haftstrafe wegen Menschenrechtsverletzungen absitzt, fühlt sich verunglimpft, weil er in Call of Duty: Black Ops II als Bösewicht auftaucht. Ob er sich als Nicht-Amerikaner allerdings auf das right of publicity berufen kann, ist zumindest nicht ganz klar.

Amerikanerin und derzeit auch nicht inhaftiert ist dagegen Lindsay Lohan, die sich in der Figur der Lacey Jonas aus Grand Theft Auto V wieder erkennt – vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht. Allerdings simuliert GTA V ja gerade nicht eine echte Realität, und die Figur mag ähnlich, aber eben nicht identisch sein – aus deutscher Perspektive liegt es nahe, hier eine Parodie zu sehen, die das Persönlichkeitsrecht nicht unbedingt verletzen muss.

So musste es Oskar Lafontaine nach seinem Rücktritt als Finanzminister auch hinnehmen, in einer satirischen Werbeanzeige abgebildet zu werden (BGH, Urt. v. 26. Oktober 2006, I ZR 182/04). Die amerikanische Rechtsprechung ist ohnehin mitunter großzügiger und hat in der Vergangenheit sogar die identische Verwendung echter Sportler in einem Computerspiel ohne Lizenzvertrag auf der Grundlage der sehr weit gefassten Meinungsfreiheit nach dem 1. US-Verfassungszusatz erlaubt. Auch das right of publicity findet darin seine Grenzen.


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