LG Köln: Auskunftanspruch aus § 101 Abs. 9 UrhG bei Upload eines älteren Computerspiels
27.09.2010 • Von Tim Rupp unter Intellectual Property, Legal Know-How, Rechtsprechung
Das LG Köln hat mit Beschluss vom 19.01.2010 (Az. 9 OH 2113/09, Volltext hier) entschieden, dass das für den Auskunftsanspruch gegen den Provider (§ 101 Abs. 9 UrhG) erforderliche gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung beim Upload einer umfangreichen Datei auch dann bestehen kann, wenn das geschützte Werk (hier ein Computerspiel) schon vor längerer Zeit veröffentlich wurde. Entscheidend sei, dass sich das Spiel noch in der
relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase befindet
und dass es noch zu einem
üblichen Verkaufspreis angeboten
wird. Auch wenn das Gericht keinen Anhaltspunkt für die seiner Ansicht nach ausreichende Höhe dieses Preises macht, dürfte ein “üblicher” Preis insbesondere dann noch vorliegen, wenn Spiele unter preiswerten Zweitlabels (“Software-Pyramide” o.ä.) vermarktet werden. Die Preisgrenze könnte dann bei ca. € 10,- liegen.



Eine Antwort zum Artikel “LG Köln: Auskunftanspruch aus § 101 Abs. 9 UrhG bei Upload eines älteren Computerspiels”
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[...] kein gewerbliches Ausmaß mehr erreichen. Das LG Köln hatte in einer etwas älteren Entscheidung zu einem Computerspiel zur Bestimmung dieser Phase noch das etwas unscharfe Kriterium [...]