Liebesgrüße aus Montréal: Das neue kanadische Anti-Spam-Gesetz [update]

Seit einigen Wochen bekomme ich eine Menge E-Mails aus Kanada. Unternehmen, mit denen ich irgendwann – teilweise zuletzt vor Jahren – zu tun hatte, schicken mir jetzt bunte, freundliche E-Mails, teilen mit was sich in letzter Zeit so getan hat, und fragen nach: Wollen wir in Kontakt bleiben? Dann bitte diesen Bestätigungslink anklicken.

Solche Post kommt nicht von ungefähr. Seit dem 1. Juli 2014 gilt in Kanada ein neues Anti-Spam-Gesetz, das nun in vielen Fällen ein ausdrückliches Opt-In für den Erhalt von Werbe-E-Mails erfordert. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder, die sich gewaschen haben [update 9.3.2015: Das erste verhängte Bußgeld beläuft sich auf über 1 Million kanadische Dollar].

Das Gesetz, dessen voller Titel den Rahmen dieses Postings sprengen würde, wird allgemein als „Canadian Anti-Spam Legislation“ (CASL) bezeichnet und von der Regierung, ganz kanadisch, mit freundlich-hipsterigen Infografiken kommuniziert. Seine Systematik ähnelt dabei in vielen Aspekten den deutschen UWG-Vorschriften für die Zusendung von E-Mail.

Einwilligung erforderlich – aber sie darf konkludent sein

Eine Einwilligung für den Erhalt solcher Nachrichten ist stets erforderlich – diese kann aber konkludent erfolgen, nämlich durch die Aufnahme einer geschäftlichen oder sonstigen Beziehung (zum Beispiel durch eine Spende an eine politische Partei), oder sogar durch die Veröffentlichung von E-Mail-Adressen oder Übergabe von Visitenkarten in einem geschäftlichen oder offiziellen Rahmen.

Umgekehrt bedeutet das aber: Die automatische Erhebung von privaten E-Mail-Adressen, z.B. auf Websites, Blogs und in Social Networks, ist nunmehr tabu. Außerdem läuft die implizite Einwilligung nach zwei Jahren automatisch aus.

Opt-in bietet Vorteile

Von Vorteil für die Unternehmen ist daher die Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung auch von ihren Bestandskunden – gerade wenn diese schon länger nichts mehr gekauft haben. Hierzu besteht auch eine sehr großzügige Übergangsfrist – ganze 36 Monate haben kanadische Unternehmen jetzt Zeit, sich das ausdrückliche Opt-In abzuholen. Wie sich diese lange Frist mit dem schnelleren Unwirksamwerden impliziter Einwilligungen verträgt, sagt das Gesetz dabei nicht.

Mini-Impressum wird Pflicht

Jede Werbe-E-Mail muss darüber hinaus nunmehr den Absender und, soweit abweichend, die Person benennen, auf deren Veranlassung sie versandt wurde. Hierzu sind auch Kontaktmöglichkeiten anzugeben, und schließlich muss auch jede solche Nachricht einen Mechanismus zum Widerruf der Einwilligung enthalten, der grundsätzlich den gleichen Kommunikationsweg wie die Nachricht benutzen soll – es genügt also nicht, etwa auf eine physische Anschrift zu verweisen.

Das 10-Millionen-Dollar-Bußgeld

Die zuständige Canadian Radio-television and Telecommunications Commission (CRTC) (auch die ist mit hübschen Infografiken am Start) kann Verstöße gegen die neuen Pflichten mit einem flexiblen Instrumentarium ahnden, das von Verwarnungen zu Bußgeldern bis zu 10 Millionen Dollar reicht – allerdings grundsätzlich wohl nur gegen in Kanada ansässige Personen und Unternehmen. Vorsicht ist also insbesondere für Unternehmen geboten, die in Kanada über Niederlassungen oder Tochtergesellschaften verfügen.

[update 9. März 2015: Schneller als man vielleicht erwartet hätte hat die CRTC auch tatsächlich Bußgelder verhängt. Ein Computer-Unternehmen aus der Provinz Québec soll 1,1 Millionen Dollar (derzeit ca. 800.000 Euro) zahlen. Besonders bemerkenswert: Es geht um Verstöße, die teilweise am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden. Weitere Verfahren sind nach Auskunft der Behörde bereits eingeleitet.]

Daneben können betroffene Bürger bei Verstößen gegen die CASL auch selbst den Rechtsweg gegen Spam-Versender beschreiten.

Fazit

Es tut sich was in Nordamerika. Privacy-Themen werden auch dort zunehmend ernst genommen. Europäische Unternehmen, die an hiesige Standards gewohnt sind, können dies durchaus als Chance begreifen und nutzen – es dürfte ihnen leichter fallen als manchem einheimischen Unternehmen, die neuen Regeln schnell und gründlich umzusetzen.


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