Love vs. Activision: Smells Like Teen Lawsuit

Courtney Love, Witwe des legendären Nirvana-Frontmannes Kurt Cobain und gleichzeitig Verwalterin seines Erbes, ist sauer auf Activision. In einer Reihe etwas inkohärenter und wenig damenhaft formulierter Tweets (u.a. hier nachzulesen) hatte die Sängerin vor zwei Wochen angekündigt, den Publisher wegen der Darstellung ihres Ex-Mannes in dem Spiel Guitar Hero 5 zu verklagen.

Mittlerweile scheint klar: Love selbst hat den Vertrag unterschrieben, mit dem Activision die Rechte zur Nutzung von Name und Erscheinungsbild des verstorbenen Rockers im Spiel eingeräumt wurden. Allerdings können Spieler in der Figur des Kurt Cobain auch Lieder anderer Künstler performen. Hierin sieht der Anwalt von Courtney Love einen Verstoß gegen die vertragliche Vereinbarung und eine posthume Rufschädigung.

In Deutschland wurde um virtuelle Kopien realer Stars in Computerspielen ebenfalls schon prozessiert. Im Jahr 2003 hat das LG Hamburg in einem später vom OLG Hamburg bestätigten Urteil ausgeführt, dass die Verwendung einer Oliver-Kahn-Spielfigur in dem Spiel „FIFA Fußballweltmeisterschaft 2002“ das Persönlichkeitsrecht des Titanen verletze. Obwohl auch Computerspiele dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterliegen könnten, sei die konkrete Verwendung des Oliver Kahn angesichts des kommerziellen Hintergrundes nicht unter dem Aspekt der Kunstfreiheit gerechtfertigt. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei nämlich keineswegs geringfügig:

Denn in dem Spiel wird die Person des Klägers gleichsam zu einem willenlosen Werkzeug des Spielers gemacht, der sie nach eigenem Gutdünken führen und auch zu sinnwidrigen oder gar lächerlichen Aktionen einsetzen kann (etwa indem er die den Kläger darstellende Figur fortwährend Eigentore schießen lässt).

Hält man diese Argumentation für überzeugend (uns überzeugt dies auch 6 Jahre später noch nicht wirklich), so wäre auch nach deutschem Recht Kurt Cobains virtueller Auftritt als Bon Jovi-Coversänger wohl nicht ganz unproblematisch…


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