Strenge Jugendschützer Down Under

Das deutsche Jugendschutzrecht gilt (nicht zu Unrecht) als besonders streng, wohingegen man den Ländern des angloamerikanischen Raums jedenfalls was Gewaltdarstellungen anbelangt oft eine eher großzügige Haltung unterstellt. Um so überraschender kann daher in diesen Tagen der Blick nach Down Under sein.

Im Bereich der Freigabe von Onlinespiele klafft in etlichen Rechtsordnungen eine Lücke, weil traditionelle (Selbst-)Kontrollinstanzen nicht zuständig sind. Eine Ausweitung ihrer Kompetenzen forderten jüngst verschiedene Organisationen – neben dem privatwirtschaftlichen ESRB (dem es wohl auch auf die Erzielung von Gebühren ankommen dürfte) hat nun auch die staatliche Kontrollinstanz in Australien, das Classification Board, eine Erstreckung ihrer Zuständigkeit auf online vertriebene Spiele, insbesondere für iPhone-Apps gefordert.

Soweit Spiele nach australischem Recht eine Freigabe benötigen (d.h. soweit sie auf physischen Datenträgern angeboten werden), gilt eine weitere Besonderheit: Die Freigabestufe R 18+ ist Filmen vorbehalten. Computerspiele dagegen dürfen nur vertrieben werden, wenn sie harmlos genug für die Freigabe MA 15+ sind. Diese Regelung führt immer wieder dazu, dass Spiele für den australischen Markt stärker geschnitten werden müssen als für den europäischen.


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