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Heute mit Wolfenstein 3D im App Store, der KJM im Kampf gegen jugendgefährdende Browsergames und dem neuen Computerspielemuseum in Berlin, aber ohne Maus und Elefanten.

  • Ein sehr kurzes App-Store Intermezzo hat der für sich genommen unverdächtige MS-DOS-Emulator iDOS für iPhone und iPad hingelegt. Mit im Gepäck hatte er allerdings das in Deutschland indizierte und beschlagnahmte Spiel “Wolfenstein 3D” (s. auch hier), das mit dem “Horst-Wessel-Lied” schon im Intro ein im Sinne des § 86a StGB strafbares Kennzeichen enthält . Ob das auch der Grund für die schnelle Entfernung war, ist derzeit unklar. Eine alternative Erklärung (mit einem anderen Verstoß gegen Apples Richtlinien) liefert macnotes hier. [update: Der Entwickler bestätigt die macnotes-Sicht der Dinge in seinem Blog]
  • Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) meldet, dass sie im 4. Quartal 2010 gegen die Betreiber eines Browsergame vorgegangen ist. Das Angebot entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Telemedien ohne die im JMStV vorgesehenen Schutzmaßnahmen ist eine Ordnungswidrigkeit, für deren Verfolgung bei länderübergreifenden Verstößen (also insbesondere auch im Internet) die KJM gemäß § 16 Nr. 8 JMStV zuständig ist. Um welches Spiel und welche Inhalte es ging, und welche der möglichen Maßnahmen – Beanstandung, Untersagung oder Bußgeld – in diesem Fall ergriffen wurden, teilt die KJM allerdings nicht mit. Bereits im Sommer 2010 musste das Bigpoint-Rotlichtmilieu-Spiel “The Pimps” aus Jugendschutzgründen eingestellt werden.
  • Voll des Lobes über das wiedereröffnete Computerspielemuseum in Berlin ist heute die Süddeutschen Zeitung. Schöne Bilder für Nostalgiker und Retro-Fans: klick.

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Wie der Gamesmarkt meldet, plant der Publisher Reality Twist ein “pädagogisches Adventure”, das im Deutschland der unmittelbaren Nachkriegszeit spielen soll. Dabei sollen auch Hakenkreuze zu sehen sein. Zu Recht als problematisch empfindet der Publisher in diesem Zusammenhang aber die restriktive Rechtsprechung zu verfassungswidrigen Symbolen in Computerspielen (siehe hier und hier). Der Produzent, Sebastian Grünwald:

Dabei stellte sich die Frage, wie wir wichtige zeithistorische Ereignisse wie zum Beispiel die Demontage von Hakenkreuzen thematisieren sollen, ohne eine Straftat zu begehen

Eine grundsätzliche Klärung will Reality Twist jetzt mit Hilfe der Politik herbeiführen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz will das Thema nun immerhin in Berlin auf die Tagesordnung setzen lassen. Wir sind auf den Ausgang der Sache gespannt und werden weiter berichten.

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Die Apple-Fans vom iPhone-Ticker berichten heute über eine – zwischenzeitlich aus dem deutschen App-Store anscheinend bereits wieder verschwundene – App, die als “Enzyklopädie” über das Leben Adolf Hitlers daherkommt und als Icon gleich dessen Konterfei und eine Hakenkreuzfahne (Screenshot) verwendet. Dass dieses Programm es überhaupt in den AppStore – zumal in den deutschen – geschafft hat, wundert angesichts der bekannt restriktiven Ansichten von Apple auch uns.

Was viele Publisher von Shootern und Strategiespielen mittlerweile verinnerlicht haben, muss sich in der Welt der App-Entwickler wohl noch herumsprechen: Sowohl das Portraitbild von Adolf Hitler als auch das Hakenkreuz sind “Symbole verfassungswidriger Organisationen” (§ 86a StGB) und dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich gezeigt oder verwendet werden. Ausnahmen gelten zwar für künstlerische und wissenschaftliche Werke, doch ist die Rechtsprechung gerade Computerspielen gegenüber insoweit bisher recht streng gewesen. Auch propagandistische, den Nationalsozialismus verherrlichende Werke können sich auf die Ausnahme nicht berufen, wenn sie sich einen vordergründig wissenschaftlichen Anstrich geben.

Auch inhaltlich könnte die App kritisch sein: Kommt Hitler darin zu gut weg (wie der Beschreibungstext der App vermuten lässt), könnte eine Verherrlichung des Nationalsozialismus vorliegen. Auch wenn damit die Schwelle zur Strafbarkeit nicht zwingend überschritten ist, wäre das Angebot damit möglicherweise zu indizieren (§ 18 JuSchG) und dürfte online nur innerhalb geschlossener Benutzergruppen zur Verfügung gestellt werden (§ 4 JMStV).

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Wie der Gamesmarkt meldet, ruft Ubisoft in Deutschland die Collector’s Edition des U-Boot-Spiels Silent Hunter V zurück. Diese Version wird mit einem speziellen Handbuch ausgeliefert, dessen deutsche Fassung eine (kleine) Hakenkreuz-Abbildung enthält. Ein ähnliches Schicksal hatte im Herbst schon dem Activision-Titel Wolfenstein wegen einer entsprechenden Grafik im Spiel ereilt. Von dem Rückruf nicht betroffen ist aber die normale Version von Silent Hunter V, die ohne das Official Guide-Handbuch vertrieben wird.

Die Games-Community scheint zunehmend genervt von der Ungleichbehandlung von Filmen und Spielen. Gamesmarkt-Chefredakteur Harald Hesse schreibt in einem Editorial:

Gerade gestern habe ich mehr von den Häkchen gesehen, in Tarantinos „Inglourious Basterds“ war’s, aber das war ja Kunst, die sogar mit einem Oscar für die Nebenrolle bedacht wurde. Und „Silent Hunter V“ ist ja nur ein Spiel. Langsam würde ich es wirklich einmal drauf ankommen lassen und – im worst case – einen Musterprozess führen – als Industrie.

Auf den Ausgang eines solchen Prozesses wären wir auch sehr gespannt. Problematisch daran ist nur, dass nach deutschem Strafrecht immer natürliche Personen, nicht Unternehmen, zur Verantwortung gezogen werden. Es müsste also schon ein Geschäftsführer bereit sein, das Risiko persönlich einzugehen.

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