US Supreme Court: Einschränkung von Software-Patenten

Die jüngst verkündete Entscheidung des US Supreme Court in Alice Corp v CLS Bank schafft ein Stück mehr Klarheit im amerikanischen Softwarepatentrecht. Das Gericht spricht der Klägerin die geltend gemachten Patente als zu abstrakt ab, die unter anderem einen Prozess zur Verringerung des Abwicklungsrisikos beim Handel mit Finanzinstrumenten schützen sollten. Damit schafft es den Spagat zwischen der Erhaltung marktsichernder Patente einerseits und der markthindernden Entwicklung von ausufernden Patentierungen und Patentklagen andererseits.

Der höchste amerikanische Gerichtshof setzt so seine bisherige Rechtsprechung im Softwarepatenrecht konsequent fort, ohne dabei das für die neuen Technologien so essentielle Feingefühl missen zu lassen. Künftig wird es auch in den USA schwieriger sein, reine Prozessideen zu schützen, auch wenn sie durch eine Software ausgeführt werden. Im digitalen Zeitalter gelingt es dem Supreme Court so (endlich), die etablierten Grundsätze des Patentrechts mit Augenmaß in neue technische Zusammenhänge zu übertragen. Eine wahrnehmbare Zunahme von Patentierungen drohte zuvor aus Angst vor Patentklagen nicht nur den amerikanischen, sondern auch den globalen Markt zu bremsen.

Weiterentwicklung der Rechtsprechung

Bereits 2010 hatte der Supreme Court in Bilski v Kappos deutlich gemacht, dass eine Innovation „an sich (und aus sich heraus) patentwürdig sein muss um patentfähig zu sein“, ungeachtet der Sprache, in der es übertragen wird. Damit werden auch Innovationen in digitaler Sprache durch 35 U. S. C. §101 geschützt, wobei folgerichtig auf die Neuschöpfung als charakteristisches Merkmal des Patentrechts abgestellt wird.

Justice Clarence Thomas stellt fest, dass es für eine patentrechtlich schutzwürdige Erfindung gerade mehr braucht als die reine Digitalisierung eines abstrakten Konzepts. Alice hatte in dem Verfahren gegen die CLS Bank auf einem Patent bestanden, das durch ein Computerprogramm das „Settlement Risk“, also das Ausfallrisiko intermediär verringern sollte. Dieser „Erfindung“ versagten die Richter jedoch den Patentschutz, in der sie vielmehr eine grundlegende Praxis in der Wirtschaft sahen.

Die noch aus dem Jahr 1981 stammende Entscheidung in Diamond v. Diehr hatte dagegen eine Patentierung bestätigt, die einen Produktionsprozess schützte, der wiederum auf einer allgemeinen mathematischen Formel beruhte. Der Schwerpunkt der Unterscheidung zwischen einem patentierbaren System wie in Diamond v Diehr und unpatentierbarer Software in Bilski sowie CLS Bank liegt damit gerade nicht in dem Wesen der Software, sondern vielmehr in der Unterscheidung eindeutiger Erfindungen von lediglichen Abstraktionen, wie das Gericht konsequent ausführt.

Patentierbarkeit von Software und Konzepten: Keine Faustregel

Daraus folgt, dass jede Form einer Faustregel zur Bestimmung der Patentierfähigkeit schon von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Das Gericht greift alternativ galant auf die Prüfung aus der Entscheidung Mayo zurück. Demnach ist in einem ersten Schritt festzustellen, ob das vorliegende Konzept an sich patentierfähig ist. Im nächsten Schritt stellt das Gericht fest, ob die Einzelheiten des Antrags, für sich und im Zusammenhang gesehen, die Forderung in der Sache in eine patentgeeignete Anwendung verwandeln. Im Fall von Alice lehnen die Richter dies zutreffend ab, da die allgemeine Computerumsetzung die abstrakte Idee nicht zu einer patentierwürdigen Erfindung aufwertet. Damit kann das Gericht einerseits eine übermäßige Ausweitung des Patentschutzes verhindern und gleichzeitig die Flexibilität im Patentrecht erhalten, die notwendig ist, um Innovation weiterhin zu begünstigen.

Fazit

Mit der Entscheidung wird auch der deutsche und europäische Markt etwas aufatmen können. Hatten zuvor noch vermehrte Patentrechtsklagen Akteure auch international in Atem gehalten, weil sie selbst unvermeidbare Verstöße auf einem unübersichtlichen Markt befürchten mussten, scheint der uferlosen Patentierbarkeit nun ein Stück weit Einhalt geboten. Die nun ergangene Einschränkung über in den USA zulässige Patente lässt die Rechtslage zumindest leicht weniger bedrohlich wirken. Investoren und Entwickler brauchen sich nach der Entscheidung des Supreme Court nun nicht mehr im gleichen Maße vor überraschenden Patentrechtsverstößen fürchten.

Wir danken unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Daniel Weber für seine Mitwirkung an diesem Beitrag.


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