Virtuelle Welten: Jugendschutz by Time Machine

In einem gut neunzigseitigen Bericht an den US-Kongress analysiert eine Arbeitsgruppe der Federal Trade Commission die Verfügbarkeit von jugendgefährdenden Inhalten und die Jugendschutzbemühungen in knapp 30 virtuellen Welten, darunter Zwinktopia, Second Life und Runescape.

Im Abschnitt „Access and Community Policing Measures“ wird unter der Überschrift „Age Screening Mechanisms“ (S. 13 ff.) erörtert, ob die jeweiligen Anbieter Kinder und Jugendliche zulassen oder nicht. Nach amerikanischem Verständnis funktioniert ein Altersverifikationssystem etwa so:

Of the seven online virtual worlds that set a minimum participation age of 13, all rejected attempts to register below that age. […] Another five worlds disallowed underage registrations, and then took the additional step of rejecting immediate attempts to re-register as age-eligible users from the same computer.

Damit hält man immerhin schon mal alle Kinder ab, die – aus welchen Gründen auch immer – partout kein anderes als ihr echtes Geburtsdatum eingeben. Aus der Perspektive des deutschen Jugendschutzrechts betrachtet ist das nur als abstrus zu bezeichnen. Den Vogel abgeschossen hat freilich ein anderes Portal, dessen Registrierungsseite Zeitreisen per Drop-Down-Feld ermöglicht – O-Ton FTC-Bericht, Hervorhebung von uns:

On one registration page, Red Light Center offers only dates of birth starting at 1991 and earlier. Accordingly, all users who register through this page automatically are over the world’s minimum age requirement.


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