In Teil 1 dieser Miniserie hatten wir über Rechtsstreitigkeiten in den USA berichtet, in denen Tätowierer wegen der Nutzung ihrer Werke in Computerspielen gegen die jeweiligen Publisher vorgegangen waren. In Deutschland trägt rund jeder Vierte ein Tattoo. Insofern gibt es auch hier ein Potential für ähnliche Fälle. Wie wäre die Lage also nach deutschem Recht zu beurteilen? Der Fokus liegt dabei zum einen auf der Frage, wer ein Urheberrecht an einem Tattoo hat, und zum anderen, ob der Träger des Tattoos sein Erscheinungsbild für die Nutzung in Computerspielen auch unabhängig von einer gesonderten Rechteeinräumung des Tätowierers lizenzieren könnte. Weiterlesen
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