Blizzard verbietet Bossland-Bot per einstweiliger Verfügung

Offenbar gibt es eine neue Runde im Streit zwischen Blizzard und der Bossland GmbH um die Zulässigkeit des Vertriebs von Bots für Spiele von Blizzard.

Anlass für den neuen Streit bietet der von der Bossland GmbH für das Spiel Diablo III angebotene Bot „Demonbuddy“. Wie der nach eigener Aussage kürzlich von Bossland GmbH zusätzlich mandatierte Kollege Lampmann in seinem Blog berichtet, hat Blizzard Bossland per einstweiliger Verfügung untersagt, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens Software anzubieten und/oder zu verbreiten, die es Spielern des Onlinespiels „Diablo III“ ermöglicht, dort Spielzüge zu automatisieren. Eine Kopie der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg (Az.: 312 O 322/12) findet man hier. Bossland hat wohl Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt; jedenfalls bis zur Entscheidung hierüber ist das Verbot jedoch von Bossland zu beachten.

Blizzard hatte Bossland bereits zuvor wegen des Angebots und Vertriebs zweier World of Warcraft Bots verklagt. Wir berichteten hierüber. Dieser Fall war auch Anlass für unsere Kolumne im Gamesmarkt zur rechtlichen Zulässigkeit von Cheatbots. Zuletzt hatte sich das AG Charlottenburg mit Cheatsbots auseinandersetzen müssen und die Klage eines Nutzers abgewiesen, der gegen die fristlose Kündigung seines (Haupt-)Accounts in einem Online-Rollenspiel wegen der Verwendung von zusätzlichen Accounts und Bots geklagt hatte.


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