Corona: FAQ Kartellrecht

Corona führt zu dramatischen Veränderungen der Wettbewerbslandschaft mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Kartellrecht. Nicht zuletzt können durch die Verschiebungen auf den Märkten einzelne Teilnehmer plötzlich erheblich an Marktmacht gewinnen. Auch viele allgemeine Fragen des Kartellrechts bekommen so eine völlig neue Bedeutung. Wir geben einen Überblick.

Um etwas Orientierung im Kartellrecht zu geben, haben wir die häufigsten Fragen zusammen getragen und Handlungsempfehlungen gegeben. Dies betrifft insbesondere die Frage, was Unternehmen bei einseitigen Maßnahmen gegenüber Lieferanten und Abnehmern beachten müssen.

Zudem haben wir zusammengefasst, worauf bei Kooperationen mit Wettbewerbern zu achten ist. Denn auch in Zeiten der Krise gelten die kartellrechtlichen Vorschriften weiterhin vollständig, einige nationale Wettbewerbsbehörden haben daran bereits ausdrücklich erinnert. Bestimmte Kooperationen können in diesen Zeiten allerdings ausnahmsweise gerechtfertigt sein.

Wer vor einem Zusammenschluss steht, muss sich aktuell auf längere Fristen einstellen. Die Europäische Kommission hat Unternehmen schon gebeten, Zusammenschlussanmeldungen möglichst nicht in den nächsten Wochen einzureichen. Ein paar Handlungsempfehlungen sollten Unternehmen aktuell daher beherzigen.

FAQ – Kartellrecht in Zeiten des Coronavirus

Hier finden Sie die Fragen und Handlungsempfehlungen zum Kartellrecht vor dem Hintergrund von Covid19 auf dem Stand vom 20. März 2020. Über Änderungen halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.


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