Nun will der Rat der EU die bestehenden Delikte erweitern und wesentlich härter bestrafen, als es nach der aktuellen Gesetzeslage möglich ist. Künftig sollen bereits die Produktion und das zur Verfügungstellen von kriminellen Tools bestraft werden. Darunter fällt z. B. das Angebot von Software um die äußerst gefährlichen Botnetze zu erstellen, bei denen infizierte Computer zusammengeschlossen und zentral gesteuert werden, um beispielsweise Spam zu versenden, Tastatureingaben auszuspähen oder Angriffe auf andere Systeme vornehmen, etwa Webserver oder ganze Netze. Ebenso soll das Abfangen von Computerdaten als Delikt eingestuft werden.
Zusätzlich soll die europäische Zusammenarbeit gestärkt werden; dazu zählt insbesondere die künftige Pflicht statistische Daten über Cybercrime-Delikte zu sammeln und dringende Anfragen eines Mitgliedsstaates innerhalb von acht Stunden zu beantworten, um einen effektiven Zugriff zu gewährleisten.
Darüber hinaus soll das Strafmaß angehoben werden. Die Höhe der Freiheitsstrafe soll sich danach auf mindestens zwei bis fünf Jahre belaufen. Die Höchststrafe ist dabei für organisierte Kriminalität und besonders umfangreiche Schäden vorgesehen.
Inwiefern die Vorschläge umgesetzt werden hängt davon ab, wie sich das Parlament entscheidet. Es bleibt zu hoffen, dass die Notwendigkeit erhöhter Strafen erkannt wird.
Vielen Dank an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Kristina Krupp für die wertvolle Recherche und Mitarbeit an diesem Beitrag.
Ein Kommentar zu "Cyberkriminalität – Höhere Strafen in der EU geplant!"