Noch ist die darin erwähnte und von den Ländern am Rande der gamescom angekündigte neue Entwurfsfassung des JMStV nicht offiziell veröffentlicht. Am 9. September 2015 soll hierzu zunächst eine Anhörung der interessierten Verbände stattfinden. Durchgesickert ist allerdings schon, dass der in der alten Entwurfsfassung kritisierte Verweis auf die Verfügbarkeit “für die am meisten genutzten Betriebssysteme” als Kriterium für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen im neuen Entwurf nicht mehr enthalten sein soll und stattdessen ausdrücklich auch auf Lösungen für einzelne Ökosysteme verwiesen wird. Natürlich bleibt hier aber letztlich die offizielle Entwurfsfassung abzuwarten. Wir werden weiter berichten.
Und schließlich: Dass der aktuelle Aufsatz des Kollegen Schwiddessen zu einem sehr ähnlichen Thema (CR 2015, 515) bei uns nicht ein einziges Mal zitiert ist, war natürlich keine böse Absicht, sondern liegt nur daran, dass unser Text schon im Druck war, als sein Aufsatz erschienen ist.