Gastbeitrag: Macbeth versus Ego-Shooter – Ethische Fragen bei Computer- und Videospielen

Ein Gastbeitrag von Martin Lorber

Die Frage der Ethik – also die Suche nach der Antwort auf die Frage: Was sollen wir tun? – ist in der Praxis des Jugendmedienschutzes häufig sehr eng verknüpft mit dem Thema Gewaltdarstellungen; jedenfalls im deutschen Diskurs über Computer- und Videospiele. Bei der Diskussion darüber werden oft viele Kategorien möglicher Bewertung in wenig hilfreicher Weise miteinander vermischt. Es lohnt sich daher, hier einen klärenden Blick auf das Thema werfen.

Wie bei allen Medien werden auch bei Computer- und Videospielen Stoffe der Vergangenheit, der Gegenwart oder der möglichen Zukunft aufgegriffen und verarbeitet. Die Gegenstände der Darstellung sind dabei unterschiedlichster Art – Liebe, Natur, Freundschaft, Erotik, Technik, Tod, Fragen der Moral, aber natürlich auch Aggression, Gewalt und Krieg. Es gibt kein Thema, das von einer medialen Verarbeitung prinzipiell ausgeschlossen werden könnte. Auch die Darstellung kriegerischer Handlungen und Aggression gegenüber Menschen hat eine lange Tradition in allen Mediengattungen. Prominente, darunter auch sehr drastische Beispiele finden sich in allen Epochen.

Gewaltdarstellungen in Medien sind nicht per se zu verdammen, sondern können vielmehr unter vier Gesichtspunkten betrachtet und bewertet werden: nach ästhetischen, juristischen, pädagogischen und ethischen Kategorien.

Ästhetische Fragestellungen betreffen beispielsweise den künstlerischen Rang oder die Innovation der Darstellung und dergleichen mehr. Im Hinblick auf die Ethik können diese außer Acht gelassen werden.

Wie sieht es mit rechtlichen Fragen aus? Selbstverständlich haben sich alle Medienprodukte in den Grenzen des jeweils geltenden Rechts zu bewegen. Den Rahmen setzen in Deutschland vor allem das Grundgesetz, das Urheberrecht, das Strafrecht und das Jugendschutzgesetz.

Im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion über Gewaltdarstellung in Medien, standen lange Zeit nicht ethische, sondern pädagogische Fragen. Welche Wirkung haben Computer- und Videospiele insbesondere auf Kinder und Jugendliche? Welche Rolle hat der Jugendschutz? Wie effektiv sind die Instrumente des Jugendschutzes? Wie viel staatlichen Eingriff in das natürliche Recht der Erziehung der Eltern will eine Gesellschaft? Natürlich muss man bei der Bewertung von Medien den Rezipienten im Blick haben. Es ist ein Unterschied, ob ein Buch, ein Film, ein Fernsehbeitrag oder ein Computerspiel für ein Kind, einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen gedacht ist beziehungsweise von wem es rezipiert wird. Hier sind unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen, die die geistige, emotionale, psychische und intellektuelle Entwicklung des Menschen berücksichtigen. In allen Mediengattungen gibt es Angebote für unterschiedliche Altersgruppen. So wie es Kinderfilme und solche für Erwachsene gibt, Kinderbücher und Literatur für Erwachsene so gibt es natürlich auch bei Computer- und Videospielen Produkte für alle Altersgruppen. Der Jugendschutz hat sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche vor Inhalten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen, geschützt werden. Dies hat aber nichts mit der ethischen Kritik von Gewaltdarstellungen zu tun. Denn bei der Ethik geht es um die Frage: Verletzt die Darstellung in einem Medium die Grenzen der Normen und Werte einer Gesellschaft?

Um diese Frage angemessen zu beantworten, muss zunächst einmal Klarheit darüber geschaffen werden, was eigentlich bewertet werden soll. Dies ist nicht immer das, was sozusagen an der Oberfläche zu sehen ist. Vielmehr muss beispielsweise zwischen der Darstellung an sich und einem möglicherweise damit verbundenen Zweck unterschieden werden. Politische Kunst, Anti-Kriegsfilme, pädagogische Medien, aber auch Propaganda arbeiten ja nicht selten mit drastischen Darstellungsmitteln, die aber einem so genannten höheren Zweck dienen oder dienen sollen. Dieser Zweck ist bei einer ethischen Bewertung der Darstellung sicherlich zu berücksichtigen. So zeichnen anerkannte Werke der Anti-Kriegs-Literatur, deren Zweck offen zu Tage liegt und der im Allgemeinen für gut gehalten wird, oft ein erschreckend realistisches Bild von Gewalt. Man denke nur an den Roman „Im Westen nichts Neues“ von Erich Maria Remarque. Hier ist die Lage vergleichsweise übersichtlich. Die Darstellung von Gewalt ist allgemein akzeptiert, weil sie einem höheren, ‚guten’ Zweck dient. Nicht selten ist aber gar nicht klar, welchen Zweck eine Darstellung verfolgt. Vor allem künstlerische Werke sind ja oft ‚zweckfrei’, jedenfalls wenn man der Traditionslinie der Ästhetik von Kant über Hegel bis beispielsweise Adorno folgt. Dennoch können sie drastisch in der Darstellung sein. (Man denke nur an entsprechende Stellen in Homers Odyssee oder den Beginn des Films „Der andalusische Hund“ von Luis Buñuel und Salvador Dalí). Eine Koppelung der „Erlaubnis“ von Gewaltdarstellungen an einem bestimmten ästhetischen Rang der Darstellung führt nicht weiter. Denn wie sollten denn die Kriterien für eine verbindliche Rangfolge des künstlerischen Wertes aussehen? Und wer sollte diese Rangfolge überhaupt erstellen? Philosophen? Kunstkritiker? Pädagogen? Kriminologen? Medienwissenschaftler?

Man muss – auch wenn das für manche Kulturpessimisten schmerzvoll sein mag – an alle kulturellen Produkte die gleichen ethischen Maßstäbe ansetzen. Nun will sicherlich niemand die Freiheit der Kunst, die ja auch vom Grundgesetz geschützt ist, um der Ethik willen über die Maßen einschränken. Also sind auch bei den Erzeugnissen der Unterhaltungsindustrie die gleichen weiten Grenzen zu fassen. Denn sicherlich käme niemand auf die Idee, dass alle kulturellen Erzeugnisse – einschließlich der künstlerischen Produktion – zunächst einer Art Ethikkommission vorzulegen seien. Die weitgehende Immunisierung der Kunst gegenüber ethischen Fragestellungen bedeutet ja auch, ihr entsprechende Freiheit zu lassen, die Menschen da anzusprechen und zu irritieren, wo sie ethisch unsicher sind, kritische Fragestellungen und Interpretationen zu formulieren. Das sollte nicht voreilig in Frage gestellt werden.

(Martin Lorber ist Journalist und PR Director von Electronic Arts. Er schreibt im (EA-) Blog für digitale Spielkultur – und heute als Gastautor bei uns, worüber wir uns sehr freuen. Dieser Text ist eine Zusammenfassung eines gleichnamigen Aufsatzes des Autors, der hier erschienen ist: Petra Grimm, Rafael Capurro (Hrsg.): Computerspiele – Neue Herausforderungen für die Ethik? Schriftenreihe Medienethik, Band 8, Stuttgart 2010, Seite 31ff.)


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Kommentare

3 Antworten zu „Gastbeitrag: Macbeth versus Ego-Shooter – Ethische Fragen bei Computer- und Videospielen“

  1. Avatar von Martin Lorber

    Ich danke Konstantin Ewald für die „Gastfreundschaft“ und die Möglichkeit, hier einen Gastbeitrag zu publizieren.

    Martin Lorber (www.spielkultur.ea.de)

  2. Avatar von Konstantin Ewald
    Konstantin Ewald

    Sehr gerne! Wir fühlen uns geehrt.:-)

  3. Avatar von Juergen Lutz
    Juergen Lutz

    Das Thema ist immer noch so aktuell wie es im Vortrag beschrieben steht. Die Interaktivität ist seither aber rasant gestiegen, welches die Argumentation mit Sicherheit beeinflusst (pro Spiele)

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