Haltet den Dieb! Neuer Fall von virtuellem Diebstahl

In Finnland passierte eine neuer spektakulärer Fall von Diebstahl von virtuellen Gütern. Die Täter hatten es auf Habbo-Hotel User abgesehen, die mit viel Mühe ihre virtuellen Charaktere, Haustiere, Räume usw. aufgebaut hatten. Über Phishing-Sites fingen sie Zugangsdaten ab, loggten sich mit diesen ein und übertrugen die virtuellen Güter auf fremde Accounts. Wie die finnische Polizei mitteilte, waren über 400 Habbo-User betroffen. Es kam zu Hausdurchsuchungen in fünf Städten.

Auch in Deutschland wurden bereits solche Fälle bekannt. Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Betrachtung steht hierbei jedoch weniger der „Diebstahl“, sondenr mehr das Abfangen der Zugangsdaten. Die strafrechtliche Einordnung von Phishing ist noch nicht abschließend geklärt. Der Betrieb der gefälschten Phishing-Website kann aber den Tatbestand des Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) erfüllen. Das Erlangen der Daten erfüllt wohl den Tatbestand des Ausspähens von Daten nach § 202a StGB.


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