Heinz gegen Mainz und die Auswirkungen auf den E-Sport – Ist eine Befristung von Arbeitsverträgen mit E-Sportlern möglich?

Für Profifußballspieler hat das Bundesarbeitsgericht am 16. Januar 2018 entschieden, dass eine Befristung von Arbeitsverträgen über zwei Jahre hinaus möglich ist, da ein Sachgrund für die Befristung vorliegt. Die Befristung der Arbeitsverträge mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist auch über zwei Jahre hinaus wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Gilt das auch für Arbeitsverträge mit E-Sportlern? Die Entscheidung setzt jedenfalls ein positives Signal in diese Richtung.

Was war passiert?

Der ehemalige Torwart des FSV Mainz 05, Heinz Müller, hatte gegen die Befristung seines Arbeitsverhältnisses mit dem Verein geklagt. Es fehle an einem Sachgrund im Sinne TzBfG. Vor dem Arbeitsgericht Mainz hatte er zunächst Recht bekommen. Die Folge: Eine Befristung von Arbeitsverträgen mit Spielern im Profifußballbereich wäre nicht mehr möglich gewesen – ein Desaster für die Fußballwelt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) sahen es anders und erlauben den Vereinen daher die Arbeitsverhältnisse mit Profifußballern weiterhin zu befristen.

Wie argumentieren das LAG und das BAG?

Bislang liegt nur eine Pressemitteilung des BAG vor. Danach werden im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet. Diese könne der Spieler nur für eine begrenzte Zeit erbringen. Die Vereine haben daher ein berechtigtes Interesse daran, mit dem Spieler einen befristeten Arbeitsvertrag auch mehrfach über zwei Jahre hinaus abzuschließen.

Das LAG führte damals zudem an, dass die Besonderheiten im Spitzenfußballsport unter anderem darin lägen, dass ein außergewöhnlich hohes Maß an Unsicherheit darüber bestünde, wie lange ein Spieler erfolgsversprechend eingesetzt werden kann. Diese Unsicherheit leite sich ab aus

  • einer hohen Verletzungsgefahr,
  • der Abhängigkeit vom spieltaktischen Konzept und
  • dem Spielsystem, bei dem zur Optimierung des Leistungsniveaus häufige personelle Veränderungen vorgenommen werden.

Ferner gebe es im Spitzenfußballsport die Besonderheit, dass der Verein ein berechtigtes Interesse an einer konkurrenzfähigen Altersstruktur habe, das Publikum nach einer regelmäßigen Abwechslung in der – so wörtlich „Fußball-Show“ verlange und im Profifußball außergewöhnlich hohe Vergütungen gezahlt werden.

Was gilt nun für die Befristung von Arbeitsverträgen mit E-Sportlern?

In der Regel sind professionelle, bezahlte Sportler Arbeitnehmer ihres Vereins (e. V., AG oder GmbH). Für den E-Sport ist dies nicht ganz so eindeutig und es finden sich die unterschiedlichsten Ausgestaltungen der Rechtsbeziehungen zwischen E-Sportlern und Team. Die Ausgestaltung als Arbeitsverhältnis ist jedoch durchaus verbreitet und nicht fernliegend – insbesondere wenn E-Sportler den Anweisungen ihrer Head-Coaches und des Vereins unterworfen sind.

Der E-Sport ist sicherlich nicht mit dem Spitzenfußball 1 zu 1 vergleichbar; die Gemeinsamkeiten sind jedoch nicht von der Hand zu weisen. So werden auch von den Spielern im E-Sport Höchstleistungen in E-Sport Ligen (wie bspw. der ESL) geleistet. Eine konkurrenzfähige Altersstruktur ist offensichtlich entscheidend. Der Altersdurchschnitt von E-Sportlern liegt bei etwa Anfang zwanzig.

Wie im Profifußball ist ein gutes spielerisches Konzept essentiell. Die Teams müssen personelle Veränderungen vornehmen, um das Leistungsniveau der Mannschaft zu steigern. Gleichzeitig steigen die Vermarktungsmöglichkeiten der Spieler und Teams. Anschauliche Beispiele für Verpflichtung und Wechsel zu der renommierten deutschen E-Sport-Organisation SK Gaming waren die Verpflichtung des FIFA-Spieler Mirza Jahic (fünffacher österreichischer Meister und Gewinner der Virtuellen Bundesliga 2014) im November 2017 und der Wechsel des CS:GO-Lineup von Luminosity Gaming zu SK Gaming im Jahr 2016. E-Sports-Fans ist die regelmäßige Abwechslung und Änderung der der „Show“ eben genauso wichtig wie Fußballfans.

Zwar zahlen die Teams den E-Sportlern derzeit noch deutlich geringere Vergütungen als im Profifußball. Die Tendenz ist aber steigend und Turniergelder und weitere Einnahmen kommen oft noch on top. Allein die bei traditionellen Profisportlern hohe Verletzungsgefahr dürfte weniger messbar sein, wobei Handverletzungen der Gamer zukünftig – im wahrsten Sinne des Wortes – nicht von der Hand zu weisen sein könnten.

Fazit

Es sprechen also gute Argumente dafür, einen Sachgrund für die Befristung auch bei professionellen E-Sportlern wegen der Eigenart der Arbeitsleistung anzuerkennen. Sicherlich gibt es auch Gründe für ein Arbeitsgericht, dies in Zukunft anders zu bewerten. Genauso wie für den traditionellen Sport bleibt die weitere Entwicklung auch für die E-Sport Szene spannend.


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