In eigener Sache: Osborne Clarke (mit Blog) wieder AZUR Top-50-Arbeitgeber

Das juristische Karrieremagazin AZUR hat Osborne Clarke dieses Jahr erneut in seine Liste der Top 50 Arbeitgeber aufgenommen – in der Kategorie „Associatezufriedenheit“ erreicht die Kanzlei sogar die Bestnote „herausragend“ (4 Sterne).

Und warum? Unter anderem weil motivierte Associates bei Osborne Clarke eine Menge Möglichkeiten haben, sich persönlich und beruflich zu entfalten und zu entwickeln. Oder, in den Worten der Begründung bei AZUR:

Junganwälte mit Eigeninitiative und Mut zu Ideen rennen bei der Kanzlei offene Türen ein. So ist es nicht abwegig, einen Blog zu bestimmten Rechtsthemen zu schreiben […]

Tja, genau so isses.


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