Das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 8/10) bestätigt seine Rapidshare-Rechtsprechung: Der Sharehoster haftet weder aus UrhG noch UWG noch als Störer für die Inhalte seiner Nutzer. Volltext hier, Analyse weiterer Rapidshare-Urteile hier.
Nach einem verlorenen Prozess in Frankreich und einem Sieg in Deutschland kann Nintendo jetzt auch in den Niederlanden Erfolge beim gerichtlichen Vorgehen gegen Händler von “R4”-Karten und Modchips vermelden. Diese Speichermedien und Chips werden für den Einsatz von raubkopierten DS-Spielen benötigt.
Nach einem verlorenen Prozess in Frankreich und einem Sieg in Deutschland kann Nintendo jetzt auch in den Niederlanden Erfolge beim gerichtlichen Vorgehen gegen Händler von “R4”-Karten und Modchips vermelden. Diese Speichermedien und Chips werden für den Einsatz von raubkopierten DS-Spielen benötigt.
A propos Raubkopien: Um solche künftig weniger attraktiv zu machen, schlägt Rod Cousens von Codemasters vor, künftig auch bei Retail-Versionen von Spielen einen Teil des Contents wegzulassen, der dann über digitale Vertriebswege nachgekauft werden müsste. Mit zusätzlichem Download-Content klappt das schon, aber wir fragen uns, wer wohl den Weg zum Einzelhändler macht, wenn er einen Teil des Spiels ohnehin online beziehen muss…