LG Hamburg: In Verfahren wegen des unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens („Filesharing“) eines Computerspiels ist ein Streitwert von € 20.000,- anzusetzen: klick (Volltext)
ActivisionBlizzard will künftig in seinen offiziellen Foren nur noch Posts unter Klarnamen zulassen – die Community protestiert: klick
Unsere Rubrik Case Law ist um einige Urteile zum gamesrelevanten Urheber- und Wettbewerbsrecht ergänzt: klick
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.