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Neue Informationspflichten im Internet
Ein neues Schreckgespenst wandelt durch die Blogosphere und damit durch die Onlinewelt: die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Schon der spröde Charme der sperrigen Bezeichnung lässt ebenso unkonstruktive wie penibel umzusetzende Pflichten erwarten. Tritt nun zu den klassischen und abmahnträchtigen Pflichten in den Bereichen Impressum, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls auch Widerrufsbelehrung also eine Pflicht hinzu? Hierzu ein klares Jein.
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Damit eine “Benutzung” der Marke im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vorliegt und der Markeninhaber die Nutzung durch Dritte überhaupt verbieten kann, müssen nach der Rechtsprechung des EuGH entweder die Werbe- oder die Herkunftsfunktion beeinträchtigt sein.
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Zum 11.06.2010 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Damit einher gehen einige materielle Änderungen beim Widerrufsrecht im Fernabsatz, sowie auch ein neues Musterformular.
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Das von der Online-Plattform einer bekannten deutschen BildBoulevardzeitung veranstaltete Online-Bundesligamanagerspiel “Super Manager” stellt nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein öffentliches Glücksspiel dar und darf daher verboten werden.
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Im Vergleich zu Ubisofts Kopierschutz, der eine permanente Internetanbindung erfordert, agiert die jetzt von SEGA in einem Unternehmensblog für den Titel “Alpha Protocol” angekündigte DRM-Technologie Uniloc direkt zurückhaltend. Das Spiel muss nach der Installation nur einmalig online aktiviert werden. Wie man es etwa auch von iTunes kennt, kann die Software auf bis zu fünf Rechnern gleichzeitig aktiviert werden; alte, nicht mehr benötigte Installationen lassen sich online deaktivieren.
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Pünktlich zum heutigen Welttag des Geistigen Eigentums sind gleich zwei Studien bekannt geworden, wonach es die Deutschen gerade im Bereich Software mit dem Urheberrecht eher nicht so genau nehmen:
- Eine Emnid-Umfrage für Microsoft ergab, dass 16% der Nutzer schon einmal Computerprogramme für Freunde vervielfältigt haben. Auch wenn die Umfrage anonym durchgeführt wurde, dürfte es insoweit aber noch eine nicht zu vernachlässigende Dunkelziffer geben…
- Nach einer ARIS-Umfrage für den Branchenverband Bitkom hält sogar ein Viertel der Befragten illegale Kopien für akzeptabel – eine Strafverfolgung bei Urheberrechtsverletzungen befürworten 63%.