Bereits im April des vergangenen Jahres trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft und setzte damit die Vorgaben aus einer entsprechenden EU-Richtlinie um. Unter Anderem sieht das VSBG neue Informationspflichten für Unternehmen in Rahmen von B2C-Geschäften vor. Diese treten nun zum 1. Februar 2017 in Kraft. Unternehmen sind aufgefordert, ihre Internetseiten sowie AGB entsprechend anzupassen. Weiterlesen
- English Blog
-
-
Biete an, aus eigener Erfahrung zu berichten und zu helfen: t.co/13scNOslEv Vor 7 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
Folge @spielerecht auf Twitter.
-
- Themen