Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet ist – insbesondere im B2C-Bereich – bereits sehr stark reguliert. Die Vorgaben reichen von zahlreichen Informationspflichten rund um Anbahnung, Abschluss und (mögliche Rück-) Abwicklung des Vertrages, in Bezug auf die Vertragsparteien sowie den Inhalt des Vertrages bis hin zum genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung und der Vorgabe, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form die Informations- und Belehrungspflichten erfüllt werden müssen.
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 4 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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