Mit Streitigkeiten zwischen Spielebetreibern und Anbietern von “Cheatbots” hatten sich die Gerichte schon zu beschäftigen – und haben im Sinne der Spielebetreiber geurteilt: Das Angebot solcher nicht autorisierter Zusatzprogramme für Onlinespiele verstoße gegen das UWG. Nunmehr hat das LG Berlin auch einen Streit zwischen zwei konkurrierenden Anbietern von Bots für “World of Warcraft” entschieden (Urteil v. 24.08.2010, Az.: 15 O 354/10, Volltext hier).
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RT @BertuzLuca: BREAKING Both the #DMA and #DSA have been adopted in the European Parliament with a very broad majority. t.co/TH9mY… Vor 1 Tag via Twitter for iPhone Antworten - Retweet - Favorit
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