Mit Streitigkeiten zwischen Spielebetreibern und Anbietern von “Cheatbots” hatten sich die Gerichte schon zu beschäftigen – und haben im Sinne der Spielebetreiber geurteilt: Das Angebot solcher nicht autorisierter Zusatzprogramme für Onlinespiele verstoße gegen das UWG. Nunmehr hat das LG Berlin auch einen Streit zwischen zwei konkurrierenden Anbietern von Bots für “World of Warcraft” entschieden (Urteil v. 24.08.2010, Az.: 15 O 354/10, Volltext hier).
Weiterlesen
- English Blog
-
-
RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 6 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
Folge @spielerecht auf Twitter.
-
- Themen