Am 1. April 2016 – kein Scherz – ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR) um, die in Verbindung mit der EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten geschaffen wurde (ODR). Anbietern von Onlinediensten warden abermals neue Informationspflichten auferlegt – hierfür gibt zwar noch eine Schonfrist, Abmahnungen können aber aufgrund der EU-Verordnung schon vorher drohen. Weiterlesen
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 5 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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