In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 23. Januar 2019 (Az.: 5 StR 479/18) hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung zweier Männer bestätigt, die mit Keys für Microsoft-Betriebssysteme gehandelt hatten – oder, wie es der BGH trocken zusammenfasst:
Nach den Feststellungen des LG arbeiteten [die beiden Angeklagten] seit 2001 in verschiedenen Internetprojekten zusammen, die jedenfalls seit 2009 im Wesentlichen illegaler Natur waren.