Nach einer ersten Stellungnahme vor ca. 7 Jahren hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erneut Stellung zur Besteuerung von Lizenzeinkünften genommen. Mit dem BMF-Schreiben vom 27. Oktober 2017 (Gz. IV C 5 – S 2300/12/10003) präzisiert die Finanzverwaltung die steuerliche Behandlung von Lizenzeinkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus der grenzüberschreitenden Überlassung von Software. In dem neuen BMF-Schreiben konzentriert sich die Finanzverwaltung auf die Überlassung von Software und Datenbanken im internationalen Kontext, was auch die Games-Branche betrifft. Weiterlesen
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 7 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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