Etwas versteckt in einer aktuellen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt neue Befugnisse im Bereich des Verbraucherschutzes eingeräumt. Zwar wird die Behörde nicht – wie ursprünglich vorgeschlagen – selbst Bußgelder für Verbraucherschutzverstöße verhängen können. Sie kann aber Untersuchungen durchführen und sich in Gerichtsverfahren einschalten – und hat bereits eine eigene Abteilung hierfür geschaffen. Weiterlesen
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RT @BertuzLuca: BREAKING Both the #DMA and #DSA have been adopted in the European Parliament with a very broad majority. t.co/TH9mY… Vor 1 Tag via Twitter for iPhone Antworten - Retweet - Favorit
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