Bereits im Jahr 2005 haben die obersten Landesjugendbehörden der Länder (“OLJB”) in einem gemeinsamen Papier ihre Rechtsauffassung zu Fragen des Versandhandels mit jugendschutzrechtlich regulierten Waren – Filme, Spiele, Alkohol und Tabakerzeugnisse – zusammengefasst. Festgehalten waren darin beispielsweise die Anforderungen, die aus Sicht der Behörden an Bestellvorgang und Versand von Filmen und Spielen ohne Jugendfreigabe zu stellen waren. Dieses Papier haben die Behörden nunmehr aktualisiert. Für Filme und Spiele ohne Jugendfreigabe (“USK18”) sind die neuen Vorgaben aber missverständlich – und restriktiver als in der Praxis bislang oft gehandhabt. Weiterlesen
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 2 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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