Über Sinn und Verbindlichkeit von “Disclaimern” in der elektronischen Kommunikation hatten wir schon einiges gesagt. Nicht nur bei Rechtsanwälten beliebt ist dabei ein Textbaustein, nach dem die Inhalte einer E-Mail oder eines Faxes vertraulich seien und nicht an Dritte weitergegeben werden dürften.
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 5 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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