Das Bundesverwaltungsgericht hat letztinstanzlich entschieden, dass es sich bei dem Bundesliga-Manager-Spiel “Super-Manager” nicht um ein verbotenes Glücksspiel handelt (Urteil vom 16.10.2013, Az. 8 C 21.12, beck-Meldung). Es hat sich damit der Bewertung des VGH Mannheim angeschlossen, wonach die Kosten für die Teilnahme am Spiel (in Höhe von EUR 7,99) im rechtlichen Sinn kein “Einsatz”, sondern nur eine Art “Eintritt” zu der eigentlichen Glücksspielveranstaltung seien. Weiterlesen
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 5 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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