Gestern entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Urteil (Az.: 4 LB 20/13), dass Betreiber von Facebook Fanpages keine Verantwortung für die über die Fanpages ausgelöste Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Facebook tragen. Die Betreiber der Seiten sind weder verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts noch als Störer verantwortlich zu machen. Das Gericht bestätigt damit ein Urteil der Vorinstanz (Schleswig-Holsteinisches VG,Urteil vom 9. Oktober 2013, Az. 8 A 218/11) und gibt somit Seitenbetreibern Rechtssicherheit. Weiterlesen
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