Im Mai dieses Jahres hatte die Kommission für Jugendmedienschutz entschieden, dass das Jugendschutzprogramm JusProg die Anforderungen des JMStV nicht erfülle, und deswegen die gegenläufige positive Eignungsbeurteilung der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) kassiert. Zudem wurde die sofortige Vollziehung der Entscheidung angeordnet, so dass Anbieter, die sich zur Einhaltung des JMStV bisher auf die XML-Kennzeichnung ihrer Inhalte gesetzt hatten, buchstäblich über Nacht im Regen standen. Nunmehr hat das VG Berlin in einem Eilverfahren die Anerkennung des Programms vorläufig wiederhergestellt. Weiterlesen
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 5 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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