Der Betreiber eines Online-Spiels darf das Ingame-Guthaben eines Spielers löschen, wenn dieses unter Verstoß gegen die AGB erworben wurde. Eine Klage des Spielers gegen die Löschung wies das AG Charlottenburg jetzt ab (Urteil vom 1. 3. 2013, Az. 233 C 564/12 (Volltext), n. rkr. (Update: fehlerhaften Link repariert). Im konkreten Fall ging es um Guthaben im Wert von rund € 1.500, das der Kläger entgegen den einschlägigen Bestimmungen der Spiel-AGB von “Goldsellern” erworben hatte.
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RT @BertuzLuca: BREAKING Both the #DMA and #DSA have been adopted in the European Parliament with a very broad majority. t.co/TH9mY… Vor 1 Tag via Twitter for iPhone Antworten - Retweet - Favorit
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