Wieder einmal Kurioses aus Köln zur Button-Lösung: Das OLG Köln hat entschieden, dass die Beschriftung eines Bestellbuttons mit “Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” rechtswidrig ist. Bizarres Argument: Die Formulierung suggeriere Verbrauchern, das Angebot sei dauerhaft kostenlos. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des LG Köln. Weiterlesen
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