Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission ist für viele Unternehmen, welche bis dahin personenbezogene Daten in die USA übermittelt hatten, eine wesentliche Grundlage für die rechtlich zulässige Ausgestaltung solcher Datentransfers entfallen. Nunmehr haben deutsche Behörden erste Konsequenzen gezogen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängt, die ihren Datenumgang nicht auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt hatten. Weiterlesen
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