Mit (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 22. September 2014 (Az. 13 K 4674/13) hat das Verwaltungsgericht Köln die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien verpflichtet, einem Sammler pornographischer Filme aufgrund dessen Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Kopie eines indizierten Films herzustellen und zu übermitteln. Weiterlesen
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