Die jüngsten Testläufe etwa von Twitter in den USA zur Einführung eines „Buy-Buttons“ sind nur ein Beispiel für die ständige Weiterentwicklung und nahtlose Integration von e-commerce-Funktionen in digitale Inhalte.
Dabei wirft die Gestaltung gerade von Bestellschaltflächen konform zu den seit 2012 geltenden Vorschriften der „Button-Lösung“ bis heute rechtliche Fragen auf. So entschied etwa das Kölner Amtsgericht erst im April dieses Jahres – entgegen den ausdrücklichen Ausführungen in der Gesetzesbegründung -, dass eine Beschriftung des Bestell-Buttons mit dem Wort „Kaufen“ nicht ausreichend sei.
Eine vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Anfang September veröffentlichte Studie bescheinigt der gesetzlichen Regelung dagegen grundsätzlichen Erfolg und vermag – merkwürdigerweise – keine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Beschriftung des Buttons festzustellen. Weiterlesen