Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines zunächst gesperrten und später vollständig ausgeschlossenen Spielers auf Wiederzulassung zu dem Onlinespiel “Metin2” abgewiesen. Das Gericht zeigt tiefes spielerechtliches Verständnis und trennt bei dem Free-to-play-Titel konsequent zwischen unentgeltlicher eigentlicher Spielenutzung und der Möglichkeit, im Spiel gegen Bezahlung virtuelle Währung und virtuelle Gegenstände zu erwerben. Außerdem trifft es interessante Aussagen auch zu den AGB des Spielbetreibers. Weiterlesen
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@BriskeRobert @Lawnanas Früher war sowieso alles viiiieeel schwerer. Vor 2 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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