Diese Klausel gehört zu Gewinnspiel-Regeln wie der Satz “Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr” zur Bekanntgabe der Lottozahlen. Aber kann man das überhaupt wirksam vereinbaren, zumal in AGB? Das LG Hannover hat das in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 (Urteil vom 30.3.2009, Az.: 1 O 77/08) bejaht und dementsprechend die Klage zweier vermeintlicher Gewinner eines Radiogewinnspiels abgewiesen.
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RT @adrschn: Wir suchen im Team von @Spielerecht und @Felix_CGN Verstärkung, vor allem bei den Themen IT-Verträge, E-Commerce, digitale Med… Vor 4 Tagen via Twitter Web App Antworten - Retweet - Favorit
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